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Nebenkostenabrechnung -> von Vorjahr auf "Vorvorjahr" wechseln?

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    Nebenkostenabrechnung -> von Vorjahr auf "Vorvorjahr" wechseln?

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zu "13 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen". Mein Lohi-Steuerberater hatte die letzten beiden Jahre jeweils die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres für die Steuererklärung genommen. Dies war auch immer möglich, da ich die Nebenkostenabrechnung in der vergangenen Jahren spätestens im April/Mai erhalten habe. Dieses Jahr mache ich die Steuererklärung ohne Steuerberater und bin auch fast fertig. Allerdings habe ich noch keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 erhalten. Ich weiß nun man hat prinzipiell auch die Möglichkeit die NK-Abrechnung des "Vorvorjahres" zu nehmen - sprich 2017.
    Könnt ihr mir sagen, ob ich auch jetzt einfach so wechseln kann, obwohl ich die Jahre davor das Vorjahr genommen habe? Kann ich ab jetzt auf das "Vorvorjahr" problemlos wechseln? Problematisch sehe ich im Moment, dass ich die NK-Abrechnung aus dem Jahr 2017 in der Steuererklärung von 2018 und in der diesjährigen Steuererklärung nutzen würde.
    Oder wäre alternativ die bessere Variante die Zahlen aus der NK-Abrechnung 2017 erstmal anzugeben und dem Finanzamt zukommen zu lassen und sobald die NK-Abrechnung 2018 eintrifft die aktuellen Zahlen nachzureichen? Müsste ich dies in diesem Fall irgendwie mit dem Zusatz "voraussichtlich" oder ähnlichem kenntlich machen?


    Danke und viele Grüße
    1stone

    #2
    AW: Nebenkostenabrechnung -> von Vorjahr auf "Vorvorjahr" wechseln?

    Hallo,

    die schon einmal erklärten Daten darfst du natürlich nicht nochmal nehmen. Es gibt das Wahlrecht, aber eben nicht doppelt.

    Was du machen kannst ist:

    1. Warten bis die Nebenkostenabrechnung kommt, ggf. eine Abgabefristverlängerung beantragen (mit dem Grund der fehlenden Nebenkostenabrechnung).

    2. Die Kosten schätzen (etwa anhand der Vorjahreswerte), und später dann korrigieren (das wären neue Tatsachen, kann immer geändert werden).
    Auf geschätzte Daten sollte aber ausdrücklich hingewiesen werden.

    3. Die Abrechnung komplett rauslassen und erst in der Steuererklärung für 2019 berücksichtigen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Nebenkostenabrechnung -> von Vorjahr auf "Vorvorjahr" wechseln?

      Zitat von 1stone Beitrag anzeigen
      Problematisch sehe ich im Moment, dass ich die NK-Abrechnung aus dem Jahr 2017 in der Steuererklärung von 2018 und in der diesjährigen Steuererklärung nutzen würde.
      1stone
      Welche Erklärung willst du denn machen?
      In die 2018er kommt die Bescheinigung aus 17 sofern dir die für 18 noch nicht vorliegt.
      In die 2019er dann die für 18 oder die für 19 sofern vorliegend, da wird nix doppelt angesetzt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        AW: Nebenkostenabrechnung -> von Vorjahr auf "Vorvorjahr" wechseln?

        Hallo,

        >>>In die 2018er kommt die Bescheinigung aus 17

        Ich hatte es so verstanden, dass die Erklärung für 2017 bereits erledigt ist (incl. der Nebenkosten 2017). Und jetzt soll die Erklärung für 2018 erstellt werden, wobei die Nebenkostenabrechnung 2018 noch aussteht. Da darf dann natürlich nicht nochmal die Nebenkostenabrechnung von 2017 verwendet werden.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Nebenkostenabrechnung -> von Vorjahr auf "Vorvorjahr" wechseln?

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          >>>In die 2018er kommt die Bescheinigung aus 17

          Ich hatte es so verstanden, dass die Erklärung für 2017 bereits erledigt ist (incl. der Nebenkosten 2017). Und jetzt soll die Erklärung für 2018 erstellt werden, wobei die Nebenkostenabrechnung 2018 noch aussteht. Da darf dann natürlich nicht nochmal die Nebenkostenabrechnung von 2017 verwendet werden.

          Stefan
          Korrekt verstanden.
          Ich werde nun allerdings die Zahlen aus 2017 trotzdem nehmen und vermerken, dass ich die NK Abrechnung 2018 mit Hilfe der zahlen von 2017 geschätzt habe, da mir die Nebenkostenabrechnung noch nicht vorliegt.

          Danke euch allen!

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