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Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

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    Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

    Hallo zusammen,

    bin neu hier im Forum und gerade dabei meine Steuererklärung für 2018 erstmalig über das Portal zu machen.

    Ich möchte, da ich beruflich oft auch von zuhause das Internet und Telefon nutze, wenigstens die Grundgebühr steuerlich geltend machen und frage mich nun, ob ich bei den außergewöhnlichen Belastungen nun nur die 20%, die ich von der Grudngebühr geltend machen kann angeben darf oder die komplette Grundgebühr.

    Ähnlich unsicher bin ich mir bzgl. Handwerkerleistungen. Trage ich hier den kompletten Betrag (ohne Material) für geleistete und in der Rechnung dediziert aufgeführte Arbeitsleistungen oder nur die MwSt. davon ein?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    VG

    TSCH

    #2
    AW: Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

    Zitat von TSCH Beitrag anzeigen
    Ich möchte, da ich beruflich oft auch von zuhause das Internet und Telefon nutze, wenigstens die Grundgebühr steuerlich geltend machen und frage mich nun, ob ich bei den außergewöhnlichen Belastungen nun nur die 20%, die ich von der Grudngebühr geltend machen kann angeben darf oder die komplette Grundgebühr.
    Das sind keine aussergewöhlichen Belastungen. Wenn eine anteilige berufliche Nutzung vorliegen sollte müsste man diese z. B. als Arbeitnehmer auf der Anlage N mit dem anteiligen Betrag bei den Werbungskosten eintragen.

    Zitat von TSCH Beitrag anzeigen
    Ähnlich unsicher bin ich mir bzgl. Handwerkerleistungen. Trage ich hier den kompletten Betrag (ohne Material) für geleistete und in der Rechnung dediziert aufgeführte Arbeitsleistungen oder nur die MwSt. davon ein?
    Eingetragen wird der Lohnanteil zuzüglich darauf entfallende Mehrwertsteuer. Aus diesem Gesamtbetrag wird automatisch der abzugsfähige Betrag ermittelt.

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      #3
      AW: Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

      Vielen Dank für Deine schnelle und kompetente Antwort.

      Dann werde ich die Telefonkosten in Anlage N bei den Werbungskosten ansetzen.
      Ist der Anteil von 20% (hatte ich im Internet gelesen) fest vorgegeben oder ist das der maximale Anteil?

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        #4
        AW: Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

        Zitat von TSCH Beitrag anzeigen
        Dann werde ich die Telefonkosten in Anlage N bei den Werbungskosten ansetzen.
        Ist der Anteil von 20% (hatte ich im Internet gelesen) fest vorgegeben oder ist das der maximale Anteil?
        Es gibt keinen fest vorgegebenen Anteil. Es ist Sache des jeweiligen Anwenders, den Umfang der betrieblichen Nutzung gegenüber dem Finanzamt darzulegen.

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          #5
          AW: Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

          Im Internet liest man so vieles.

          Es gibt keine Regelung, dass Telefonkosten grundsätzlich bis 20% anerkannt werden,, wie es auch nicht ausgeschlossen ist, dass man mehr absetzen kann.
          Knackpunkt ist, dass man den beruflichen Anteil glaubhaft machen muss, bzw. mindestens auf Nachfrage dazu in der Lage sein muss. Ein Softwareentwickler im Home Office wird eher wenig Probleme haben, einen hohen beruflichen Anteil anzusetzen, während ich bei einem Straßenkehrer schon die 20% für zweifelhaft halten würde.

          Insofern fährt man mit einer sinnvollen und wahren Schätzung am besten.

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            #6
            AW: Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

            Wenn es so ist, dass ich den Anteil, den ich mit gutem Gewissen nötigenfalls auch gegenüber dem FA begründen kann, dann gehe ich mit 70% an den Start.
            Ich arbeite oft am Wochenende und nach der Arbeit noch für die Firma. Privat nutze ich Telefonie noch weniger als Internet.

            Danke für Eure Hinweise.

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              #7
              AW: Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

              Man kann doch seine Einzelverbindungsnachweise über einen repräsentativen Zeitraum auswerten, dann sieht man, wie hoch der berufliche Anteil wirklich ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

                ...außer man hat eine Flatrate

                Falls nicht: Teilt man dann eigentlich die Grundgebühr ebenfalls im Verhältnis des Einzelverbindungsnachweises auf? Wäre sinnvoll, oder?

                Wobei ich irgendwie das Gefühl habe, dass bei der ursprünglichen Diskussion am Schluss ohnehin rauskommt, dass der Originalposter insgesamt nicht mehr als 1.000 € Werbungskosten für seine Anlage N zusammenbringt und die ganze Mühe daher sowieso sinnlos war...

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                  #9
                  AW: Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

                  ...außer man hat eine Flatrate
                  Auch eine Flatrate, wie sie heutzutage üblich ist, erlaubt eine sachgerechte Aufteilung. Zumindest dann, wenn ein Einzelverbindungsnachweis verfügbar ist.

                  https://www.betriebsausgabe.de/magaz...nd-handy-4349/
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

                    Meines Erachtens ist ein Einzelverbindungsnachweis bei einer Flatrate gar nicht zulässig (DSGVO!), weil er zur Abrechnung nicht nötig ist und daher gar nicht erst erfasst werden darf. Bei der Telekom werden Flatrate-Verbindungen z.B. auch nicht im EVN ausgewiesen.

                    Natürlich kann man selber einen machen (in Excel oder auf Papier). Aber das ist elendes Gefummel und wird vom Finanzamt vermutlich auch nicht einfach so anerkannt...

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                      #11
                      AW: Bei außergewöhnlichen Belastungen volle Beträge eintragen und Elster rechnet um?

                      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                      Meines Erachtens ist ein Einzelverbindungsnachweis bei einer Flatrate gar nicht zulässig (DSGVO!), weil er zur Abrechnung nicht nötig ist und daher gar nicht erst erfasst werden darf. Bei der Telekom werden Flatrate-Verbindungen z.B. auch nicht im EVN ausgewiesen.

                      Natürlich kann man selber einen machen (in Excel oder auf Papier). Aber das ist elendes Gefummel und wird vom Finanzamt vermutlich auch nicht einfach so anerkannt...
                      Frage Dein Finanzamt!
                      Die User hier haben verschiedene Erfahrungen.
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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