Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten Wohnung-Tätigkeitsstätte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten Wohnung-Tätigkeitsstätte

    Hallo liebes Forum,

    ich habe ein Problem zur Vorgehensweise des Finanzamtes.

    Bei der Steuerklärung 2018 wurden die Fahrtkosten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte Pauschal mit 230 Tagen angesetzt.Bei Überprüfung der Steuerbescheides stellte ich fest, dass die Fahrkosten nicht berücksichtigt wurden, sondern nur der Pauschbetrag von 1000,--€, Die anderen Werbungskosten, Fortbildung etc. wurden aber aufgeführt. Daraufhin legte ich Einspruch ein. Nun schreibt das Finanzamt es wären dort keine Eintragungen vorgenommen worden, der Einspruch sei nicht begründet und man verlangt einen Nachweis des Arbeitgebers über die Anzahl der Arbeitstage. Im Duplikat sind die Fahrtkosten aber angegeben. Es könnte natürlich sein, dass es sich um einen Übertragungsfehler handelt. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, da ich das Formular immer 2 mal mit dem Duplikat vergleiche. Nun liegt die Bescheinigung des Arbeitgebers vor und es werden nur 196 Tage bescheinigt. Hat jemand eine Idee, wie ich am besten vorgehe? Die Steuerklärung habe ich für meinen Sohn gemacht.
    Soll ich vom Finanzamt eine Kopie der eingereichten Erklärung verlangen, es wird ja heute alles eingescannt? Dem Finanzamt den Sachverhalt darlegen und eine Kopie meines Duplikates schicken? Oder einfach nur die Bescheinigung einreichen? Kann da etwas passieren, weil ich 230 Tage statt 196 Tage angesetzt hatte, außer weniger Geld?

    Viele Grüße

    Biggimaus
    Zuletzt geändert von ; 28.07.2019, 13:49. Grund: Rechtsschreibung

    #2
    AW: Werbungskosten Wohnung-Tätigkeitsstätte

    Hallo,,
    falsches Unterforom

    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

    Womit hast du die Erklärung erstellt?
    Waas heisst Duplikat?
    Du kannst doch die übermittelte Erklärung öffnen und siehst doch was du eingetragen hast.
    Kommst du überhaupt bei den gesamten Werbungskosten über 1000.-?
    Wenn nein, kannst du dir die Eintragungen ersparen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten Wohnung-Tätigkeitsstätte

      Du befindest Dich hier in einem Forum zur elektronischen Steuererklärung. Offenbar hast Du die Steuererklärung auf Papier gemacht.

      Du fragst hier im Unter-
      Forum: ELSTER Anwender Forum
      Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
      Fragen zur Steuererklärung sind hier also noch falscher als in den anderen Unterforen.

      Versteh ich Dich richtig, Du hast in der Steuererklärung falsche Angaben gemacht, das Finanzamt bestreitet das, und jetzt willst Du mit aller Macht beweisen dass die Eintragungen in der Steuererklärung von Anfang an falsch waren? Grundsätzlich solltest Du meiner Meinung nach Anspruch auf Akteneinsicht haben, also lass Dich da nicht aufhalten.

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten Wohnung-Tätigkeitsstätte

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,,
        falsches Unterforom

        Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

        Womit hast du die Erklärung erstellt?
        Waas heisst Duplikat?
        Du kannst doch die übermittelte Erklärung öffnen und siehst doch was du eingetragen hast.
        Kommst du überhaupt bei den gesamten Werbungskosten über 1000.-?
        Wenn nein, kannst du dir die Eintragungen ersparen

        Gruß FIGUL
        Ok, finde mich hier noch nicht zurecht.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du befindest Dich hier in einem Forum zur elektronischen Steuererklärung. Offenbar hast Du die Steuererklärung auf Papier gemacht.

        Du fragst hier im Unter-


        Fragen zur Steuererklärung sind hier also noch falscher als in den anderen Unterforen.

        Versteh ich Dich richtig, Du hast in der Steuererklärung falsche Angaben gemacht, das Finanzamt bestreitet das, und jetzt willst Du mit aller Macht beweisen dass die Eintragungen in der Steuererklärung von Anfang an falsch waren? Grundsätzlich solltest Du meiner Meinung nach Anspruch auf Akteneinsicht haben, also lass Dich da nicht aufhalten.
        Ok, falsches Forum, finde mich hier noch nicht zurecht.
        Wieso falsche Angaben, habe nur die üblichen Pauschalen angesetzt.

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten Wohnung-Tätigkeitsstätte

          Wieso falsche Angaben, habe nur die üblichen Pauschalen angesetzt.
          Es gibt bei der Entfernungspauschale keine üblichen Pauschalen, es wird konkret nach der Anzahl der Tage gefragt, an denen die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten Wohnung-Tätigkeitsstätte

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Es gibt bei der Entfernungspauschale keine üblichen Pauschalen, es wird konkret nach der Anzahl der Tage gefragt, an denen die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde.
            Entschuldigung, ich bin hier im falschen Forum. Die Steuerklärung habe ich auf dem Formular erstellt.
            Es ist durchaus üblich, dass das Finanzamt ohne Nachweis 230 Tage Pauschal bei einer 5 Tage Woche anerkennt.

            Kommentar


              #7
              AW: Werbungskosten Wohnung-Tätigkeitsstätte

              Die Steuerklärung habe ich auf dem Formular erstellt.
              Papierformular oder ElsterFormular?

              Dass manche Finanzämter bis zu 230 Tage nicht beanstanden, mag schon sein, ändert aber nichts daran, dass zutreffende Einträge erwartet werden.

              Mann kann die Anzahl der Arbeitstage im Übrigen leicht selbst ermitteln: https://www.arbeitstage.org/arbeitstage-rechner/
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X