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Anlage AV, Zeile 10 Freiberufler

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    Anlage AV, Zeile 10 Freiberufler

    Hallo zusammen,

    ich bin Freiberuflerin und stutze beim Eintrag in der Anlage AV, Zeile 10 "beitragspflichtige Einnahmen i. S. der Rentenversicherung".
    Ich habe die Steuererklärung in den letzten beiden Jahren von einem Steuerberater erstellen lassen, der in dieses Feld immer 3356 € eingetragen hat.

    Soweit ich es sehe, muss ich dort aber mein Arbeitseinkommen (nicht den Gewinn) eintragen, das 2016 über 15000 Euro, 2017 über 23.000 € lag. Nun frage ich mich,
    ob ich etwas falsch verstehe oder ob der Steuerberater einen Fehler gemacht hat.

    Versichert bin ich in der KSK (Künstlersozialkasse).

    Weiß jemand Rat?

    #2
    AW: Anlage AV, Zeile 10 Freiberufler

    Es muss die Bemessungsgrundlage für die an die KSK entrichteten Rentenversicherungsbeiträge eingetragen werden und zwar immer die vom Vorjahr.

    Wenn die Bemessungsgrundlage im Jahr 2017 23.000,00 € betragen hat, trägst du diesen Wert ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage AV, Zeile 10 Freiberufler

      Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon weiter. :-)

      Schöne Grüße
      Minervaluise

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