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Anlage V Eigentumsuebertragung gem. Trennungsfolgenvereinbarung - benoetige Hilfe

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    Anlage V Eigentumsuebertragung gem. Trennungsfolgenvereinbarung - benoetige Hilfe

    Hallo in die Runde,

    ich bin auf dieses Forum beim verzweifelten Googeln im Internet gestossen. Ich bin beeindruckt von dem Support! Ich hoffe, dass ihr auch mir bei der Anlage V und der Elstereingabe helfen koennt.

    Folgender Sachverhalt:
    Ich besitze auf Basis einer Trennungsfolgenvereinbarung seit dem 01.10.2018 eine vermietete Eigentumswohnung zu 100 Prozent. Davor waren mein Ex-Mann und ich je zur Haelfte Eigentuemer. Seit der Trennung hat er sich jedoch gar nicht mehr um die Wohnung gekuemmert (und um alles andere auch nicht). Fuer das Jahr 2017 hatten mein Ex-Mann und ich vereinbart, dass ich noch einmal eine zusammenveranlagte ESt-Erklaerung abgebe. Nun mache ich meine erste einzelveranlagte ESt-Erklaerung fuer das Jahr 2018 und komme bei der Anlage V ins Stocken.

    Folgende Fragen habe ich:
    1. Muss ich zwei Anlagen V fuer die Wohnung abgeben (die Erste bis zum 30.09. und die Zweite bis zum 31.12.)? Aktuell habe ich nur eine fuer das ganze Jahr erstellt.
    2. Muss ich diesen Besitzuebergang in Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung unter Punkt 1 "Allgemeine Angaben zum Grundstueck" Ziffer 6 "Uebertragen am" eintragen?
    3. Muss ich, oder schlimmstenfalls mein Ex-Mann, noch irgendein (Elster)-Formular fuer die Zeit bis zum 30.09.2018 ausfuellen? Wenn ja, welches? Und waere mein Ex dazu verpflichtet dieses Formular auszufuellen?
    4. Die letzte Frage bezieht sich nicht auf den o. g. Sachverhalt, waere aber natuerlich klasse, wenn mir trotzdem jemand eine Antwort darauf gibt. Kann ich eine Schuldhaftentlassungsgebuehr als voll abzugsfaehige Werbungskosten oder Anschaffungskosten angeben?

    Zur Info:
    Nach den bisherigen Eingaben in der Anlage V weist die vorlaeufige Berechnung fuer das Jahr 2018 einen positiven Betrag bei Vermietung und Verpachtung aus. Und wie ihr sicherlich schon herauslesen konntet, haben mein Ex-Mann und ich nicht gerade das freundschaftlichste Verhaeltnis.

    Bei Fragen einfach melden. Ansonsten freue ich mich auf eure Antworten.

    Vielen Dank vorab und freundliche Gruesse von der ratlosen
    Doppelnull

    #2
    AW: Anlage V Eigentumsuebertragung gem. Trennungsfolgenvereinbarung - benoetige Hilfe

    1. Muss ich zwei Anlagen V fuer die Wohnung abgeben (die Erste bis zum 30.09. und die Zweite bis zum 31.12.)? Aktuell habe ich nur eine fuer das ganze Jahr erstellt.
    In Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung müssen Sie eine Anlage V abgeben.
    Darin erklären Sie im oberen Bereich die Einkünfte aus dem Grundstück ab dem 01. Okt. als Alleineigentümerin .

    Für die Zeit vom 01. Jan. - 30. Sept. 2018 müssen Sie die Einünfte aus dem Grundstück gemeinsam mit Ihrem Ehemann in einer Feststellungserklärung ermitteln. Das darin ermittelte Ergebnis wird dann auf die Beteiligten aufgeteilt. Ihren Anteil aus dieser Zeit tragen Sie dann in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage V als Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft ein.
    Dazu hier ein allgemeiner Link:

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....%C3%A4rung.pdf

    2. Muss ich diesen Besitzuebergang in Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung unte
    r Punkt 1 Allgemeine Angaben zum Grundstueck Ziffer 6 "Uebertragen am" eintragen?
    Ja.

    3. Muss ich, oder schlimmstenfalls mein Ex-Mann, noch irgendein (Elster)-Formular fuer die Zeit bis zum 30.09.2018 ausfuellen? Wenn ja, welches? Und waere mein Ex dazu verpflichtet dieses Formular auszufuellen?
    Sie müssen gemeinsam die Erkärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus dem Grundstück ausfüllen - siehe bereits bei Ziffer 1.

    4. Die letzte Frage bezieht sich nicht auf den o. g. Sachverhalt, waere aber natuerlich klasse, wenn mir trotzdem jemand eine Antwort darauf gibt. Kann ich eine Schuldhaftentlassungsgebuehr als voll abzugsfaehige Werbungskosten oder Anschaffungskosten angeben?
    Was genau hat es damit auf sich?

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      #3
      AW: Anlage V Eigentumsuebertragung gem. Trennungsfolgenvereinbarung - benoetige Hilfe

      Wenn dir die Mieteinnahmen erst seit 01.10.2018 zu 100% Prozent zufließen und du auch erst ab diesem Zeitpunkt die Kosten alleine trägst, ist die richtige Vorgehensweise wie folgt:

      1. Es ist eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung -ESt 1 B- für den Zeitraum 01.01.2018 - 30.09.2018 zu erstellen. Erklärungspflichtig sind dein Mann und du, das

      persönliche Verhältnis spielt dafür keine Rolle. Das Ergebnis (50% des Überschusses in diesen 9 Monaten) musst du in die Zeile 25 deiner eigenen Anlage V (1. Exemplar) übernehmen.

      2. In deiner eigenen Anlage V erklärst du zusätzlich den Zeitraum 01.10.2018 - 31.12.2018

      PS: @korsika war schneller!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage V Eigentumsuebertragung gem. Trennungsfolgenvereinbarung - benoetige Hilfe

        Hallo Korsika,
        hallo Charlie24,

        wow, sensationell eure schnellen und verstaendlichen Antworten zu meinem Belang! Und das an einem Sonntag!!!

        Eine Frage habe ich noch zu der Erklaerung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung -ESt 1 B -
        Kann ich die Erklaerung elektronisch erstellen und ausdrucken (z. B. PDF-Vorlage vom FA), oder benoetige ich noch ein Oldschool-Formular in Papierform vom FA?

        @Korsika
        Ich habe mit dem Besitzuebergang der Wohnung das Darlehn als Alleinschuldnerin uebernommen, sprich den Ex aus dem Kredit austragen lassen. Fuer diesen Vorgang hat die Bank mir mal eben 1 Prozent Gebuehren von der Beleihungssumme in Rechnung gestellt. Diese Kosten muessten doch somit Werbungs- oder Aschaffungskosten darstellen, oder?

        Besten Dank fuer eure Hilfe und einen angenehmen Restsonntag!

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          #5
          AW: Anlage V Eigentumsuebertragung gem. Trennungsfolgenvereinbarung - benoetige Hilfe

          Eine Frage habe ich noch zu der Erklaerung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung -ESt 1 B -
          Du musst die Erklärung sogar elektronisch erstellen und auch elektronisch übermitteln. Papier ist nur in Härtefällen zulässig und PDF wird nicht mehr angeboten.

          Hier findest du das Formular: https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare

          Neben dem Hauptvordruck und der Anlage FB werden die Anlagen V und FE 1 benötigt.

          Die Kosten bei der Bank solltest du bei den Finanzierungskosten in deiner Anlage V erklären (Zeile 37), nur dann sind sie sofort abziehbar.

          Aber das ist Steuerrecht, Aussagen hierzu sind deshalb völlig unverbindlich und stellen nur die persönliche Meinung des Verfassers dar.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage V Eigentumsuebertragung gem. Trennungsfolgenvereinbarung - benoetige Hilfe

            Zitat von Doppelnull Beitrag anzeigen
            Kann ich die Erklaerung elektronisch erstellen und ausdrucken
            Du kannst die Erklärung elektronisch erstellen und senden und die Daten ausdrucken für Deine Unterlagen.
            Mit Kaufsoftware kannst Du die Erklärung auch elektronisch erstellen und ausdrucken, unterschreiben und ans Finanzamt schicken.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Papier ist nur in Härtefällen zulässig
            Ist das auch bei Vermietung so?

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              #7
              AW: Anlage V Eigentumsuebertragung gem. Trennungsfolgenvereinbarung - benoetige Hilfe

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

              Aber das ist Steuerrecht, Aussagen hierzu sind deshalb völlig unverbindlich und stellen nur die persönliche Meinung des Verfassers dar.
              Versuch macht klug!

              Na dann mach ich mich mal ans Werk.

              Besten Dank!

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                #8
                AW: Anlage V Eigentumsuebertragung gem. Trennungsfolgenvereinbarung - benoetige Hilfe

                Ist das auch bei Vermietung so?
                Das ist bei Gemeinschaften bis zu 500 Beteiligten so geregelt, mit der Art der Einkünfte hat das nach meinem Kenntnisstand nichts zu tun.

                https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage V Eigentumsuebertragung gem. Trennungsfolgenvereinbarung - benoetige Hilfe

                  Ok, das scheint tatsächlich so zu sein. Bei der Einkommensteuer wäre in diesem Fall noch die Abgabe auf Papier möglich.

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