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Anlage V - Eintrag wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt

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    Anlage V - Eintrag wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    In der Anlage V habe ich im Formular in diesem Jahr wie im vergangenen Jahr einen Eintrag auf Seite 1, Zeile 29 gemacht.
    Der Eintrag geruht auf einem "Bescheid für 2018 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen"
    Im vergangenen Jahr wurde dieser Eintrag bei der Steuerberechnung (Ausführliche Darstellung) berücksichtigt und angezeigt, in diesem Jahr jedoch nicht.
    Gibt es einen Fehler bei der Steuerberechnung?

    #2
    AW: Anlage V - Eintrag wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Gibt es einen Fehler bei der Steuerberechnung?
    Das scheint so zu sein, wobei die Steuerberechnung bei einer Anlage V, bei der nur Einkünfte aus Beteiligungen erklärt wurden, bei mir funktioniert hat und immer noch funktioniert.

    In der Druckvorschau erscheinen die Daten allerdings, d. h., sie werden auch übertragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V - Eintrag wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das scheint so zu sein, wobei die Steuerberechnung bei einer Anlage V, bei der nur Einkünfte aus Beteiligungen erklärt wurden, bei mir funktioniert hat und immer noch funktioniert.

      In der Druckvorschau erscheinen die Daten allerdings, d. h., sie werden auch übertragen.
      Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das Finanzamt den Eintrag bei der Festsetzung der Einkommensteuer nicht vergisst. Es ist aber m.E. für den Service, die Steuer vorab zu berechnen, den Elster bietet, ein Mangel, der abgestellt werden muss.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V - Eintrag wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt

        Zitat von Paleomarchis Beitrag anzeigen
        Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das Finanzamt den Eintrag bei der Festsetzung der Einkommensteuer nicht vergisst. Es ist aber m.E. für den Service, die Steuer vorab zu berechnen, den Elster bietet, ein Mangel, der abgestellt werden muss.
        Das ist zwar richtig, aber da kann dir das Anwenderforum nicht wirklich helfen, da die Entwickler hier nur selten mitlesen. Ich würde den Wert für Zwecke der Steuerberechnung testweise an einer Stelle eintragen,

        wo er in die Berechnung einfließt. Es reicht ja, dann nur die Vorausberechnung zu speichern.

        Den Fehler selbst solltest du am besten der Hotline melden: https://www.elster.de/elsterweb/hotline-kontakt

        - - - Aktualisiert - - -

        Nachtrag:

        Ich habe jetzt alle Zeilen nach 24 bis 29 getestet. Der Fehler ist auf die Zeile 29 beschränkt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage V - Eintrag wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt

          Vielen Dank für die Hinweise.
          Das mit dem Test hatte ich schon gemacht, aber den Zugang zur Hotline hatte ich bisher übersehen. Die Meldung habe ich jetzt nachgeholt.

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