Hallo,
habe so eine Frage.
Ob in der Position 53 (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern.....)
gehören volle Beträge inkl. 19 % MwSt., oder die summierte 19 % MwSt. ?
Danke voraus für die Infos.
Art
Hallo,
habe so eine Frage.
Ob in der Position 53 (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern.....)
gehören volle Beträge inkl. 19 % MwSt., oder die summierte 19 % MwSt. ?
Danke voraus für die Infos.
Art
In der Zeile 53, Kennzahl 66 der UVA sind die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge in Euro und Cent zu erklären.
Das ist doch eindeutig beschrieben! Welche Software / Anwendung verwendest du? Mit der Forumssoftware lässt sich keine UVA erstellen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Wusste nicht, dass es verschiedene ELSTER gibt.
Ich nutze die, hm, allgemein Zugängige (www.elster.de/eportal/login/softpse)
Wurde inzwischen schon verschoben.
Wenn Du auf das Fragezeichen rechts im Eingabefeld klickst dann bekommst Du die Eingabehilfe. Dort heißt es Abziehbar sind nur die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldeten Steuerbeträge. Also, es wird nicht der Rechnungsbetrag eingegeben sondern nur die Steuer.
Geändert von L. E. Fant (01.08.2019 um 17:46 Uhr) Grund: o statt e