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    Steuerberchnung vergleichen

    Ich möchte die Berechnungen miteinander vergleichen, um das für uns beste Ergebnis abzusenden.
    Wie kann ich die Steuerberechnung zwischen der Einzel-/u. Zusammenveranlagung unterscheiden?

    Ich habe eigentlich den Vergleich nach dem Ergebnis in der Steuerberechnung gemeint. Aber ich kann den letzten Satz nicht deuten.

    "Ihre Einkommensteuerbelastung ( xxx €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ( XXX €) beträgt 2,55%. Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der Gesamtbetrag der Einkünfte ( XXX €) um abziehbare Aufwendungen in Höhe von insgesamt XXX € gemindert."

    Wo steht eine Summe, die ich mit den Einzelveranlagungen zur Zusammenveranlagung vergleichen kann???
    Zuletzt geändert von MamaGlogge; 02.08.2019, 20:13.

    #2
    AW: Steuerberchnung vergleichen

    Bei der Zusammenveranlagung sind die Einkünfte beider Partner im Steuerbescheid enthalten.

    Ausserdem wird bei der Zusammenveranlagung die Einkommensteuer nach der Splittingtabelle, bei der Einzelveranlagung nach der Grundtabelle festgesetzt.

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      #3
      AW: Steuerberchnung vergleichen

      Zerlegen kann man eine Zusammenveranlagung bisher nur in ElsterFormular sowie in kommerziellen Steuerprogrammen.

      Mein ELSTER unterstützt die Berechnung als Einzelveranlagungen bisher leider nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuerberchnung vergleichen

        Wo steht eine Summe, die ich mit den Einzelveranlagungen zur Zusammenveranlagung vergleichen kann???
        Die steht weiter oben in der Tabelle auf der zweiten Seite der Steuerberechnung in der Zeile: Festgesetzt werden

        Der Schlusssatz hat keine Aussagekraft. In Mein ELSTER müssen die Einzelveranlagungen allerdings einzeln erstellt werden
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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