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Studenten Verlustvortrag - aufteilen/richtig einsetzten

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    Studenten Verlustvortrag - aufteilen/richtig einsetzten

    Hi,

    in den vergangenen Jahren habe ich als Student regelmäßig meine Steuererklärung (Verlustvortrag) gemacht um zu mindestens einen Teil meiner Fortbildungsausgaben wieder zurück zu bekommen. Nachdem sich nun ein stattlicher Verlustvortrag angehäuft hat und ich mittlerweile auch im Berufsleben stehe stellt sich mir jetzt die Frage wie ich den Verlustvortrag richtig anwende.
    Zugleich hat mir eine Freundin die ähnliches gemacht hat nun etwas Sorgen gemacht da sie mir erzählte, dass der angesammelte Verlustvortrag im ersten Arbeitsjahr geltend gemacht werden muss. Da mich das jetzt alles ziemlich kirre macht wäre ich sehr dankbar wenn mir hier jemand mit Erfahrung weiterhelfen kann.

    Kurz eine Auflistung des Verlaufs meines Verlustvortrags:

    2010-12 – Ausbildung in Verlustvortrag aufgenommen

    2012-15 – Bachelor Studium Verlustvortrag aufgenommen

    2016-19 (Apr) – Master Studium Verlustvortrag aufgenommen - bis 2016 ergibt sich hier ein anerkannter Verlustvortrag von ca 58.000€


    die Steuererklärung für 2017 habe ich nun vor kurzem abgegeben.

    - Im September 2018 habe ich als Festangestellter zu arbeiten angefangen (zugleich bin ich aber noch Master Student bis April 2019)

    Nun befürchte ich das mein kompletter Verlustvortrag von mehr als 58.000€ zwangsweise mit der Steuererklärung von 2018 auf mein 4-Monats einkommen aus meinem ersten "Arbeitsjahr" (ca. 12.000€) verblasen wird.
    Habe ich da mit meinen Befürchtungen recht? und wenn ja gibt es einen Weg außenrum bspw. da mein Studium noch nicht abgeschlossen ist oder ich 2018 erst Anfang 2020 abgebe?

    Ich wäre für jede Info & Ratschlag dankbar

    #2
    AW: Studenten Verlustvortrag - aufteilen/richtig einsetzten

    Zitat von boaz Beitrag anzeigen
    Hi,

    in den vergangenen Jahren habe ich als Student regelmäßig meine Steuererklärung (Verlustvortrag) gemacht um zu mindestens einen Teil meiner Fortbildungsausgaben wieder zurück zu bekommen. Nachdem sich nun ein stattlicher Verlustvortrag angehäuft hat und ich mittlerweile auch im Berufsleben stehe stellt sich mir jetzt die Frage wie ich den Verlustvortrag richtig anwende.
    Zugleich hat mir eine Freundin die ähnliches gemacht hat nun etwas Sorgen gemacht da sie mir erzählte, dass der angesammelte Verlustvortrag im ersten Arbeitsjahr geltend gemacht werden muss. Da mich das jetzt alles ziemlich kirre macht wäre ich sehr dankbar wenn mir hier jemand mit Erfahrung weiterhelfen kann.

    Kurz eine Auflistung des Verlaufs meines Verlustvortrags:

    2010-12 – Ausbildung in Verlustvortrag aufgenommen

    2012-15 – Bachelor Studium Verlustvortrag aufgenommen

    2016-19 (Apr) – Master Studium Verlustvortrag aufgenommen - bis 2016 ergibt sich hier ein anerkannter Verlustvortrag von ca 58.000€


    die Steuererklärung für 2017 habe ich nun vor kurzem abgegeben.

    - Im September 2018 habe ich als Festangestellter zu arbeiten angefangen (zugleich bin ich aber noch Master Student bis April 2019)

    Nun befürchte ich das mein kompletter Verlustvortrag von mehr als 58.000€ zwangsweise mit der Steuererklärung von 2018 auf mein 4-Monats einkommen aus meinem ersten "Arbeitsjahr" (ca. 12.000€) verblasen wird.
    Habe ich da mit meinen Befürchtungen recht? und wenn ja gibt es einen Weg außenrum bspw. da mein Studium noch nicht abgeschlossen ist oder ich 2018 erst Anfang 2020 abgebe?

    Ich wäre für jede Info & Ratschlag dankbar
    Hallo,

    wieso verblasen wird ?
    58000.-??? Verlustvortrag Einkünfte 12000.-
    bleiben immer noch 46000.-
    Natürlich wird der Verlustvortrag mit den Einkünften des Folgejahres verrechnet
    Bleibt ein Verlust vortrag übrig wird er in das darauf folgende Jahr übernommen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Studenten Verlustvortrag - aufteilen/richtig einsetzten

      Hi Figul,

      danke für deine schnelle Antwort . Dem entnehme ich das ich meinen Rest des Verlustvortrag welcher noch nicht geltend gemacht wurde in die Folgejahre übernehmen kann?

      Da es strategisch wahrscheinlich sinnvoller wäre den Verlustvortrag erst geltend zu machen wenn mein Einkommen höher versteuert wird, wäre es tendenziell auch möglich bspw. erst 2025 diesen geltend zu machen?


      Vielen Dank,
      boaz

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        #4
        AW: Studenten Verlustvortrag - aufteilen/richtig einsetzten

        Da es strategisch wahrscheinlich sinnvoller wäre den Verlustvortrag erst geltend zu machen wenn mein Einkommen höher versteuert wird, wäre es tendenziell auch möglich bspw. erst 2025 diesen geltend zu machen?
        Nein, strategisch geht da überhaupt nichts. Du kannst dir die Verrechnung nicht aussuchen. Im Jahr 2018 werden 12.000 bzw. 11.000 € verrechnet, im Jahr 2019 dann so ziemlich der Rest.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Studenten Verlustvortrag - aufteilen/richtig einsetzten

          Zitat von boaz Beitrag anzeigen
          Hi Figul,

          danke für deine schnelle Antwort . Dem entnehme ich das ich meinen Rest des Verlustvortrag welcher noch nicht geltend gemacht wurde in die Folgejahre übernehmen kann?

          Da es strategisch wahrscheinlich sinnvoller wäre den Verlustvortrag erst geltend zu machen wenn mein Einkommen höher versteuert wird, wäre es tendenziell auch möglich bspw. erst 2025 diesen geltend zu machen?


          Vielen Dank,
          boaz
          Hallo,

          NEIN!!!!

          hab ich doch geschrieben, siehe auch Beitrag Charlie24

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Studenten Verlustvortrag - aufteilen/richtig einsetzten

            Zitat von boaz Beitrag anzeigen
            oder ich 2018 erst Anfang 2020 abgebe?
            Abgesehen davon, dass es nichts nützen würde, besteht bei einem festgestellten Verlust Abgabepflicht zum 31.7., wenn man keinen Steuerberater hat.
            Kostet seit diesem Jahr mindestens 25€ pro angefangenen Monat. Da würde ich nicht mehr bis 2020 warten. Jetzt drückt vielleicht noch jemand ein Auge zu, in einem Jahr würde ich da nicht mehr drauf hoffen.

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              #7
              Danke für die Antworten

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