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Pflegekindschaftsverhältnis in ElsterFomular

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    Pflegekindschaftsverhältnis in ElsterFomular

    Hallo zusammen,

    Ich nutzte das Elster-Formular Programm in der Version 20.3.
    Wenn ich in der Anlage Kind Zeile 10 bei mir ein Pflegekind eingebe und zugleich ein weiteres Pflegekindschaftsverhältnis zu einer anderen Person besteht (Zeile 12), dann berücksichtigt Elster bei mir ein Kinderfreibetrag von 1,0. Was ist mit der anderen Person, erhält diese ebenfalls den vollen Kinderfreibetrag? Ich dachte dieser müsste bei 0,5 für beiden Personen liegen, gleich wie bei einem leiblichen Kind.
    Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das ein Fehler in Elster-Formular ist. Kennt sich hier jemand aus?
    Zuletzt geändert von Navassa; 05.08.2019, 12:38.

    #2
    AW: Pflegekindschaftsverhältnis in ElsterFomular

    Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das ein Fehler in Elster-Formular ist.
    Das sieht auf den ersten Blick nach einem Fehler in der Steuerberechnung aus. Ich wüsste nicht, warum es für Pflegeeltern Spezialregeln geben sollte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Pflegekindschaftsverhältnis in ElsterFomular

      Ich habe nochmal recherchiert und folgendes gefunden:
      "Da die Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses die Verwandschaft mit den bisherigen (leiblichen) Eltern im 1.Grad nicht beendet, ist zur Vermeidung einer Doppelberücksichtigung ein Pflegekind vorrangig bei den Pflegeeltern zu berücksichtigen (§32 Absatz 2 Satz 2 EStG)"

      Entsprechend §32 Absatz 2 Satz 2 EStG:
      "Ist ein im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandtes Kind zugleich ein Pflegekind, ist es vorrangig als Pflegekind zu berücksichtigen."

      Das würde für mich erklären, warum ELSTER der steuerpflichtigen Person automatisch den vollen Kinderfreibetrag zuspricht, ist das richtig?
      Allerdings müsste der umgekehrte Fall bedeuten, dass eine steuerpflichtige Person (Zeile 10) bei Angabe eines leiblichen Kindschaftsverhältnis und einem weiteren Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person (Zeile 12) als Pflegekind keinen Kinderfreibetrag bekommt. Hier gibt ELSTER trotzdem einen halben Freibetrag für den Steuerpflichtigen aus.

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