Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung

    Guten Tag! Heute habe ich meine Bescheiddaten für 2018 erhalten. Kann mir jemand erklären, was diese 2 Zeilen bedeuten.

    Da in der Tabelle steht:
    verbleibende Beträge: -50 Euro (insgesamt)

    und unten:
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -150 Euro
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . -150 Euro

    (50 und 150 sind nur Beispiele)


    Was bedeutet zu versteuerndes Einkommen und wieso ist der negativ? Ich habe schon positive Einkünfte.
    Erhalte ich jetzt 50 oder 150 Euro? Oder muss ich zahlen?

    Danke im Voraus!!!

    #2
    AW: Steuerberechnung

    Maßgeblich ist allein der Wert in der Tabelle unter verbleibende Beträge. -50 bedeutet, du bekommst eine Steuererstattung in Höhe von 50,00 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung

      Was genau bedeutet nochmal zu versteuerndes Einkommen?

      Ich bin Student und habe Studienkosten, die ich als Sonderausgaben in dem Formular eingetragen habe. Wieso sind diese Kosten nicht mitgerechnet?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung

        Grob gesagt: Ihre Einnahmen abzüglich der von Ihnen geltend gemachten Aufwendungen - also auch die Studienkosten - ergeben das zu versteuernde Einkommen. Nach diesem zu versteuernden Einkommen ergibt sich in der entsprechenden Steuertabelle - z. B. Grundtabelle bei Alleinstehenden -die sogenannte festzusetzende Steuer. Darauf werden einbehaltene Steuerabzugsbeträge angerechnet. Sind diese höher als die festgesetzte Steuer ergibt sich als verbleibender Betrag eine Erstattung - mit - gekennzeichnet.
        Zuletzt geändert von ; 06.08.2019, 18:50.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung

          Es gibt Einkünfte, i.A. Bruttolohn abzüglich Werbungskosten. Negative Einkünfte sind ein Verlust, der ins nächste Jahr übertragen wird.

          Von den Einkünften werden Sonderausgaben abgezogen, das ergibt das zu versteuernde Einkommen. Dieses ist entscheidend für die festzusetzende Einkommensteuer.

          Für ein negatives zvE wird eine ESt von Null festgesetzt.
          Wurde vorher Steuer, z.B. vom Lohn, einbehalten, gibt es die zurück.
          Würde keine Steuer einbehalten, gibt es logischerweise auch keine zurück.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberechnung

            Hier ergänzend noch ein kurzes Berechnungsschema für das zu versteuernde Einkommen:

            https://www.haufe.de/finance/finance...HI2538053.html

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerberechnung

              Zitat von Vvstef Beitrag anzeigen
              Was genau bedeutet nochmal zu versteuerndes Einkommen?

              Ich bin Student und habe Studienkosten, die ich als Sonderausgaben in dem Formular eingetragen habe. Wieso sind diese Kosten nicht mitgerechnet?
              Das zvE (zu versteuernde Einkommen) siehst Du in der Steuerberechnung wie den GdE (Gesamtbetrag der Einkünfte). Ein Verlust entsteht nur durch einen negativen GdE.
              Zuletzt geändert von stiller; 06.08.2019, 19:03. Grund: Rechtschreibung
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerberechnung

                Mal ganz einfach ausgedrückt,du bekommst deine Sonderausgaben nicht 1 zu 1 zurück.
                Die Sonderausgaben wirken nur steuermindernd.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberechnung

                  Sonderausgaben führen nie zu einem Verlust und deshalb auch nicht zu einem Verlustvortrag

                  Nur wenn die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden, was aber vom Finanzamt nur bei einem Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung

                  bzw. einem Zweitstudium anerkannt wird, wirken sich die Studienkosten über einen Verlustvortrag steuerlich in der Zukunft aus.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerberechnung

                    Wie soll ich die Studienkosten eintragen, wenn die nicht in Euro bezahlt wurden?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerberechnung

                      Umrechnen in Euro, dies ist unsere Währung.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerberechnung

                        mit dem aktuellen Wechselkurs?

                        gehe ich davon aus

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuerberechnung

                          Der Zeitpunkt der Zahlung ist massgebend.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X