Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verrechnung Verlustvortrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verrechnung Verlustvortrag

    Guten Tag, ich mache zum ersten Mal mit bitte also gleich zu Anfang um Vergebung bei irgendwelchen formalen Fehlern. Nun zu meinem Problem.
    Ich bin verheiratet und werden gemeinsam mit meiner Gattin steuerlich veranlagt. Meine Gattin hat aus Immobiliengeschäften einen kleinen Verlustvortrag der in unserer gemeinsamen Steuererklärung auch angegeben wird. Jetzt haben wir eine Steuernachzahlung zu leisten ohne dass der Verlustvortrag berücksichtigt wurde. Ich dachte die Verrechnung erfolgt automatisch oder muss ich doch einen gbeesonderten Antrag stellen.
    Im Voraus besten Dank für die Hilfe.

    #2
    AW: Verrechnung Verlustvortrag

    Zitat von petergustav Beitrag anzeigen
    Guten Tag, ich mache zum ersten Mal mit bitte also gleich zu Anfang um Vergebung bei irgendwelchen formalen Fehlern. Nun zu meinem Problem.
    Ich bin verheiratet und werden gemeinsam mit meiner Gattin steuerlich veranlagt. Meine Gattin hat aus Immobiliengeschäften einen kleinen Verlustvortrag der in unserer gemeinsamen Steuererklärung auch angegeben wird. Jetzt haben wir eine Steuernachzahlung zu leisten ohne dass der Verlustvortrag berücksichtigt wurde. Ich dachte die Verrechnung erfolgt automatisch oder muss ich doch einen gbeesonderten Antrag stellen.
    Im Voraus besten Dank für die Hilfe.
    Hat sie den Verlust aus ihrer Tätigkeit feststellen lassen, oder hat sie nur einen Verlust im Wirtschaftsjahr?
    Gewinne können in den betreffenden Anlagen auch mit einem - dargestellt werden.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Verrechnung Verlustvortrag

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hat sie den Verlust aus ihrer Tätigkeit feststellen lassen, oder hat sie nur einen Verlust im Wirtschaftsjahr?
      Gewinne können in den betreffenden Anlagen auch mit einem - dargestellt werden.
      Vielen herzlichen Dank für die schnelle Reaktion.
      Wir haben einen Bescheid über die gesonderte Festellung des verbleibenden Verlustvortrages für Einkommenssteuer.
      Diesen Bescheid bekommen wir seit Jahren nur war er bisher nicht relevant, da wir keine Steuern nachzuzahlen hatten.
      mfg
      petergustav

      Kommentar


        #4
        AW: Verrechnung Verlustvortrag

        Zitat von petergustav Beitrag anzeigen
        Vielen herzlichen Dank für die schnelle Reaktion.
        Wir haben einen Bescheid über die gesonderte Festellung des verbleibenden Verlustvortrages für Einkommenssteuer.
        Diesen Bescheid bekommen wir seit Jahren nur war er bisher nicht relevant, da wir keine Steuern nachzuzahlen hatten.
        mfg
        petergustav
        Hallo,
        der Verlust wird automatisch berücksichtigt - keine Panik.
        Einspruchsfrist aber bitte beachten, auch das Finanzamt kann Fehler machen.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Verrechnung Verlustvortrag

          Die Rede war von einem kleinen Verlustvortrag aus Immobiliengeschäften. Das könnte ja auch ein privates Veräußerungsgeschäft gewesen sein.

          Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können bekanntlich nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Verrechnung Verlustvortrag

            Vielen Dank, dass sie mir auf die Sprünge geholfen haben. Es handelt sich um einen Verlust aus einem privaten Immobiliengeschäft. Dann muss ich wohl bezahlen. Nochmals vielen Dank.

            Kommentar

            Lädt...
            X