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Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

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    Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Hallo liebe Community,

    ich sitze gerade an der Umsatzsteuervoranmeldung. Ich arbeite in Deutschland, habe aber Kunden in verschiedenen EU-Ländern und beziehe auch Leistungen von Unternehmen in anderen EU-Ländern (vor allem Webhosting). Wo ich meine Einkünfte mit und ohne erhobener Umsatzsteuer im Formular angebe, ist mir mittlerweile klar, wo ich von mir gekaufte Leistungen mit Umsatzsteuer angebe, auch. Wo gebe ich aber Leistungen, die ich erworben habe, auf die aber keine Umsatzsteuer entfiel, an, wie z.B. das Webhosting einer Firma mit Sitz in Spanien?

    Für Tipps bin ich dankbar!

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Zitat von Elster317 Beitrag anzeigen
    Wo gebe ich aber Leistungen, die ich erworben habe, auf die aber keine Umsatzsteuer entfiel, an, wie z.B. das Webhosting einer Firma mit Sitz in Spanien?
    Das sind Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers. Also Kennziffern (nicht Zeile!) 46, 47 und 67.

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      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      Das sind Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers. Also Kennziffern (nicht Zeile!) 46, 47 und 67.
      Vielen Dank für die Antwort. Kennziffern 46, 47 und 67 habe ich im Elster Formular gar nicht, "Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers" steht bei mir aber bei Kennziffer 48. Da soll ich den Betrag und die Steuern eingeben - die Steuern habe ich ja nicht gezahlt. Lasse ich die Steuern frei? Oder gebe ich da die 19% deutsche MwSt oder die 21% spanische MwSt ein? Muss ich diese Steuern nachzahlen oder kann ich das irgendwo wieder abziehen?

      Ich habe zwar einen Steuerberater, der ist gerade aber im Urlaub...

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        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

        Hallo,

        Zitat: Ich habe zwar einen Steuerberater, der ist gerade aber im Urlaub..

        Kommt er nicht wieder?

        Gruß FIGUL

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        Das sind Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers. Also Kennziffern (nicht Zeile!) 46, 47 und 67.
        Hallo,

        es wurde doch keine Vorsteuer bezahlt
        Wieso steuerpflichtig?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

          Kennziffern 46, 47 und 67 habe ich im Elster Formular gar nicht
          Bist du wirklich mit ElsterFormular unterwegs oder vielleicht doch mit der Webanwendung Mein ELSTER? Dort werden die Kennziffern derzeit nicht angezeigt.
          Angehängte Dateien
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bist du wirklich mit ElsterFormular unterwegs oder vielleicht doch mit der Webanwendung Mein ELSTER? Dort werden die Kennziffern derzeit nicht angezeigt.
            Dann wohl doch mit der Webanwendung. Danke für die Grafik, genau so sieht bei mir die Kennziffer 48 aus.

            - - - Aktualisiert - - -

            [QUOTE=FIGUL;271560]Hallo,

            Zitat: Ich habe zwar einen Steuerberater, der ist gerade aber im Urlaub..

            Kommt er nicht wieder?

            Gruß FIGUL


            Ich hoffe doch Ich bin aber ab übermorgen im Urlaub und möchte das noch davor erledigen.

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              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              es wurde doch keine Vorsteuer bezahlt
              Wieso steuerpflichtig?
              Wegen § 13 b Abs. 1 UStG. Da der Leistungsort beim Empfänger in Deutschland liegt, ist das hier umsatzsteuerpflichtig (und kann gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden).

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                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

                In Mein ELSTER werden aufgrund eines Bugs im Moment nur die Zeilennummern angezeigt, nicht die Kennziffern.

                Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst

                Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.

                Zu der Kennzahl 67, die dir nicht angezeigt wird, gehört die Zeile 56: Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (...)
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

                  Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                  Wegen § 13 b Abs. 1 UStG. Da der Leistungsort beim Empfänger in Deutschland liegt, ist das hier umsatzsteuerpflichtig (und kann gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden).
                  Hallo,

                  und wenn ich nichts eintrage ist es doch auch ein Nullsummenspiel
                  siehe Beitrag Charlie24
                  Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst

                  Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.

                  Warum dann zwei Einträge?
                  Das ist doch Nonsens

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

                    Hallo FIGUL,

                    du hast, glaube ich, das System des Reverse Charge nicht verstanden.

                    Diese Umsätze müssen in Deutschland erklärt werden, da Leistungsort Deutschland ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst
                      Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.
                      Warum dann zwei Einträge?
                      Das ist doch Nonsens
                      Seit wann müssen deutsche Steuergesetze immer sinnvoll sein?

                      Wir hatten aber schon mal einen Umsatzsteuerprüfer, der diese Anmeldung geprüft hat (der hatte eine Kontrollmeldung aus dem Ausland - der ausländische "Lieferant" muss ja eine ZM mit der USt-ID des deutschen Leistungsempfängers einreichen, also weiß der deutsche Fiskus, dass eine solche Leistung oder Lieferung "importiert" wurde).

                      Kleinunternehmer (§ 19 UStG) mit USt-ID tragen nur die Zeile mit der Umsatzsteuer ein und lassen die Zeile mit der Vorsteuer leer.

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

                        Seit wann müssen deutsche Steuergesetze immer sinnvoll sein?
                        Das beruht auf einer EU-Regelung und gilt für die gesamte EU. Das musste deshalb auch in Deutschland umgesetzt werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          In Mein ELSTER werden aufgrund eines Bugs im Moment nur die Zeilennummern angezeigt, nicht die Kennziffern.

                          Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst

                          Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.

                          Zu der Kennzahl 67, die dir nicht angezeigt wird, gehört die Zeile 56: Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (...)
                          Super, ganz herzlichen Dank für deinen Beitrag, jetzt habe ich alles verstanden. Danke auch allen anderen, die sich bei dem Thema beteiligt haben. Eine letzte Nachfrage: du sagst, ich schulde die deutsche Umsatzsteuer, nicht die spanische? Also rechne ich einfach 19% dazu, trage das ein und trage es dann nochmal bei der Kennzahl 67 ein, ja?

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

                            Genauso machst du das! Man muss die Umsatzsteuer selbst berechnen, weil das Formular nur eine Zeile vorsieht und auch Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 7% denkbar sind.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

                              Zitat von Elster317 Beitrag anzeigen
                              du sagst, ich schulde die deutsche Umsatzsteuer, nicht die spanische? Also rechne ich einfach 19% dazu, trage das ein und trage es dann nochmal bei der Kennzahl 67 ein, ja?
                              Ja, es ist die deutsche Umsatzsteuer, weil Webhosting eine "Innergemeinschaftliche Sonstige Leistung" ist, bei der der Ort der Leistung der Sitz des Leistungsempfängers ist (also bei dir hier in Deutschland).

                              Und "dazu" rechnest du nichts! Wenn die Rechnung 100 € war, trägst du in Zeile 48 links die 100 € ein und rechts 19% davon, also 19 €. Und in Zeile 56 nur die 19 €.

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