Hallo,
Zitat: Dann darf keine BMG unter 29.2 eingegeben werden. Das führt nämlich zu der Fehlermeldung. Richtigerweise müsste deshalb das Feld 29.2 nicht übernommen bzw. von dir gelöscht werden.
Weiss das das FA auch?
Gruß FIGUL
Hallo,
Zitat: Dann darf keine BMG unter 29.2 eingegeben werden. Das führt nämlich zu der Fehlermeldung. Richtigerweise müsste deshalb das Feld 29.2 nicht übernommen bzw. von dir gelöscht werden.
Weiss das das FA auch?
Gruß FIGUL
Davon gehe ich aus. Das Finanzamt kennt die Regelungen ab Ziffer 14 im BMF-Schreiben vom 27.09.2017. https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3Weiss das das FA auch?
Manche Arbeitgeber bzw. deren Abrechnungsstellen haben damit so ihre Schwierigkeiten. Vielleicht liegt es auch an den Programmen für die Lohnabrechnung.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Hallo,
danke
Gruß FIGUL
Was das Finanzamt allerdings nicht weiß und auch nicht auf die Schnelle überprüfen kann, ist die Richtigkeit der Angaben unter 32.2.
Ob es sich bei den 14.550 € tatsächlich um Kapitalauszahlungen / Abfindungen oder Nachzahlungen von Versorgungsbezügen für mehrere Kalenderjahre handelt,
wissen nur die Abrechnungsstelle und der Versorgungsempfänger.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!