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    Steuerbescheid online abrufen

    Hallo,

    möchte bzw. muss dringend einen Steuerbescheid (2017) weiterleiten. Habe Elster Formular heruntergeladen, doch weder sehe ich hier noch auf Elsteronline eine Möglichkeit Steuerbescheide herunterzuladen. Braucht es vorab noch eine weitere Anmeldung / Verifizierung?

    Danke,
    s-Teuer

    #2
    AW: Steuerbescheid online abrufen

    Zitat von s-Teuer Beitrag anzeigen
    Hallo,

    möchte bzw. muss dringend einen Steuerbescheid (2017) weiterleiten. Habe Elster Formular heruntergeladen, doch weder sehe ich hier noch auf Elsteronline eine Möglichkeit Steuerbescheide herunterzuladen. Braucht es vorab noch eine weitere Anmeldung / Verifizierung?

    Danke,
    s-Teuer
    Hast Du denn die Steuererklärung 2017 überhaupt mit EF (ElsterFormular) oder MEL (Mein Elster) gemacht und bei der Übermittlung die Bescheiddatenrückübermittlung gewählt?
    Ansonsten suchst Du vergebens.
    Zuletzt geändert von stiller; 14.08.2019, 06:30.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Steuerbescheid online abrufen

      Ergänzend hier eine allgemeine Info zur sogenannten Bescheiddatenrückübermittlung

      https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ermittlung.pdf

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        #4
        AW: Steuerbescheid online abrufen

        Zitat von s-Teuer Beitrag anzeigen
        möchte bzw. muss dringend einen Steuerbescheid (2017) weiterleiten. Habe Elster Formular heruntergeladen, doch weder sehe ich hier noch auf Elsteronline eine Möglichkeit Steuerbescheide herunterzuladen. Braucht es vorab noch eine weitere Anmeldung / Verifizierung?
        Man kann keine Steuerbescheide über Elster abrufen.
        Man kann lediglich die Bescheiddaten bereit stellen lassen, was in etwa wie der Bescheid aussieht, aber z.b. Vorauszahlungen, Verrechnungen nicht enthält.
        Insbesondere wird für den Abruf ein eigenes kryptographisches Schlüsselpaar erzeugt, weswegen der Abruf nur mit der Anwendung, die zur Übermittlung genutzt wurde, und nicht nachträglich möglich ist.

        Tldr: vergiss es.

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          #5
          AW: Steuerbescheid online abrufen

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Hast Du denn die Steuererklärung 2017 überhaupt mit EF (ElsterFormular) oder MEL (Mein Elster) gemacht

          Klar.

          und bei der Übermittlung die Bescheiddatenrückübermittlung gewählt?

          Weiß ich nicht mehr.

          Ansonsten suchst Du vergebens.
          Bei Elster Online angerufen, wurde mir mitgeteilt die Bescheiddaten stünden nur ein halbes Jahr zur Verfügung.

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            #6
            AW: Steuerbescheid online abrufen

            Zitat von s-Teuer Beitrag anzeigen
            Bei Elster Online angerufen, wurde mir mitgeteilt die Bescheiddaten stünden nur ein halbes Jahr zur Verfügung.
            Wenn Du mit MEL übermittelt hast, sollten die Daten im Postfach gelandet sein.
            Ich frage immer noch: MEL oder EF?
            Und wenn Du es nicht beantragt hast (wer weiss ob, nur Du) ist es egal. Der Papierbescheid ist rechtsgültig und den kannst Du per Papier oder per Scan ganz ganz dringend versenden.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Steuerbescheid online abrufen

              Hallo,

              wo ist dein Problem?
              Kopier oder scann den Papierbescheid (ist allein gültig) und versend ihn

              Gruß FIGUL

              Auweh, Doppelpost ;-(
              Zuletzt geändert von FIGUL; 14.08.2019, 11:43.
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Steuerbescheid online abrufen

                Hallo,

                den papierenen Steuerbescheid würde ich scannen, würde ich ihn in meinen Unterlagen finden, finde jedoch nur die Körperschaftssteuer.

                Gruß,

                - - - Aktualisiert - - -

                Steuererklärung mit Lexware Buchhalter erstellt. Ich dachte, da auch die Körperschaftssteuer mit Elsteronline gemacht werden muss, dass auch die Steuerformulare dorthin übertragen werden. Parallel hatte ich gestern noch Elster Formular heruntergeladen. Doch ein Mitarbeiter von Elsteronline teilte mir vorhin mit, dass die ausgefüllten Steuerformulare direkt ans Finanzamt übermittelt würden und nicht über Elsteronline abzurufen seien.

                Im Zuge der Digitalisierung und dass beispielsweise bei Banken Kontoauszüge auch 10 Jahre herunterzuladen zu sind, dachte ich, man könne auch online Steuerbescheide längerfristig herunterladen. Der Mitarbeiter meinte, daran würde man arbeiten. Naja, solange werde ich nicht warten können und habe den Steuerbescheid nochmal beim Finanzamt direkt angefragt.

                Danke.

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                  #9
                  AW: Steuerbescheid online abrufen

                  Zitat von s-Teuer Beitrag anzeigen

                  Im Zuge der Digitalisierung und dass beispielsweise bei Banken Kontoauszüge auch 10 Jahre herunterzuladen zu sind, dachte ich, man könne auch online Steuerbescheide längerfristig herunterladen. Der Mitarbeiter meinte, daran würde man arbeiten. Naja, solange werde ich nicht warten können und habe den Steuerbescheid nochmal beim Finanzamt direkt angefragt.
                  Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen an das Finanzamt bedeutet nicht, dass die übermittelten Angaben jederzeit digital vom Finanzamt abrufbar sind. Dies ist nicht möglich. Ausnahme: Bescheiddatenrückübermittlung.

                  https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....lichkeiten.pdf

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