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Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung

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    Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung

    Ich habe einen Verlustvortrag mit einem Aktiengewinn verrechnen lassen. Lt. Elster bekomme ich deshalb 320 € zurückerstattet. Lt. Bescheid aber nicht. In Elster wird der Verlust von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Im Bescheid nur innerhalb der Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet. Was stimmt den nun?

    #2
    AW: Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung

    Im Bescheid nur innerhalb der Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet. Was stimmt den nun?
    Der Bescheid stimmt. Hast du etwa den Verlustvortrag bei Elster in dem Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung angegeben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung

      Nein, habe ich nicht!

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        #4
        AW: Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung

        Zitat von Hama33 Beitrag anzeigen
        Nein, habe ich nicht!
        Wie ist dann der Verlust überhaupt in die Elster-Berechnung eingeflossen?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung

          Zitat von Hama33 Beitrag anzeigen
          Verlustvortrag mit einem Aktiengewinn... Lt. Elster bekomme ich deshalb 320 € zurückerstattet. Lt. Bescheid aber nicht. In Elster wird der Verlust von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Im Bescheid nur innerhalb der Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet. Was stimmt den nun?
          Das letztere. Warum der Betrag bei Elster abgezogen wurde, kann ich nicht beurteilen, da ich die Eintragungen, die dafür verantwortlich sind, nicht kenne.

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            #6
            AW: Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung

            Ich habe den Betrag in Anlage KAP Zeile 11 nicht ausgeglichene Verluste eingetragen.

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              #7
              AW: Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung

              Zitat von Hama33 Beitrag anzeigen
              Ich habe den Betrag in Anlage KAP Zeile 11 nicht ausgeglichene Verluste eingetragen.
              Die Eingabehilfe von Elsterformular sagt dazu:

              Für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, hat Ihnen der Schuldner der Kapitalerträge, die Kapitalerträge auszahlende oder zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (z. B. Kreditinstitut) auf Verlangen eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Haben Sie in Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder in Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt, müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung des Finanzamts einreichen. Bei Eintragungen in den Zeilen 10 und / oder 11 sowie 54 bis 56 ist die Steuerbescheinigung immer einzureichen.
              .

              Es handelt sich dabei immer um Vorgänge aus dem Jahr der Steuererklärung. Verlustvorträge sind hier nicht einzutragen. Sie werden und wurden auch vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.

              Lediglich für die Steuerberechnung in Elster sind Verlustvorträge in das Formular zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung einzutragen.

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