Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entfernungspauschale: Aufteilung des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsst.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entfernungspauschale: Aufteilung des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsst.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. der Aufteilung des Weges bei der Entfernungspauschale im ElsterFormular.

    Ich kann folgende Werte eingeben:
    - einfache Entfernung (auf volle km gerundet)
    - davon mit eigenem oder zur Nutzung Überlassenem PKW zurückgelegt
    - davon mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt

    und automatisch berechnet wird daraus:
    - davon mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad, o.Ä. als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt

    Da ist nun die Frage, wie ich wo runde.
    - einfache Entfernung: Hier ist es definiert, wir runden auf volle km ab (Beispiel: 41,1 km -> Eingabe 41km)
    - davon mit eigenem [...] PKW zurückgelegt: Hier rundet die gewöhnliche Steuersoftware für mich ab (Beispiel: tatsächliche Entfernung: 21,5km -> Eingabe 21km)
    - davon mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt: Hier wird ebenfalls abgerundet (Beispiel: tatsächliche Entfernung: 19,6 km -> Eingabe 19km)

    und dann würde automatisch berechnet werden:
    - davon mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad, o.Ä. als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt (tatsächliche Entfernung: 0km -> Berechnung: 41km - 21km -19km = 1km)

    Das heißt, dass zwar die Rundung für mich keinen Nachteil - sondern höchstens einen Vorteil - hat, da die gekürzten Werte ja allesamt in den 3. (berechneten) Wert fließen - für den ich die Pauschale ja bekomme, aber dennoch faktisch falsche Werte eingetragen und übermittelt werden.

    Übersehe ich da etwas, oder wie würde man das stattdessen eingeben? Wie seht ihr das?


    Danke und Gruß
    Zuletzt geändert von MyUsername; 21.08.2019, 15:47.

    #2
    AW: Entfernungspauschale: Aufteilung des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeit

    Ausgaben können gewöhnlich aufgerundet, Einnahmen abgerundet werden - je nach Eingabefeld Euro,Cent oder nur Euro.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale: Aufteilung des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeit

      Jep, aber bei der hier entscheidenden Ausnahme NICHT. Die Entfernungspauschale gibt es nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG nur für jeden VOLLEN Kilometer, d.h. hier ist ausnahmsweise IMMER abzurunden, selbst bei 4,99 km.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Entfernungspauschale: Aufteilung des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeit

        Bei der Entfernungspauschale muss auf volle Kilometer abgerundet werden, ausgehend von der kürzesten Straßenverbindung.

        Du musst das in deinem Steuerprogramm eben so eintragen, dass die Werte aufgehen und nicht 1 km für den ÖPNV bzw. als Fußgänger übrig bleibt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Entfernungspauschale: Aufteilung des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeit

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bei der Entfernungspauschale muss auf volle Kilometer abgerundet werden, ausgehend von der kürzesten Straßenverbindung.

          Du musst das in deinem Steuerprogramm eben so eintragen, dass die Werte aufgehen und nicht 1 km für den ÖPNV bzw. als Fußgänger übrig bleibt.
          Okay, das heißt also, dass es da keine klare Lösung gibt, sondern ich quasi zu meinem Vorteil selber runden würde. Sprich in meinem Beispiel die selbst gefahrenen km von 21,5 auf 22 aufrunden und die km mit Sammelbeförderung von 19,6 auf 19 abrunden würde.


          Danke und Gruß

          Kommentar


            #6
            AW: Entfernungspauschale: Aufteilung des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeit

            Das ist doch kein Vorteil! Wenn die auf volle Kilometer abgerundete Straßenentfernung 41 Kilometer ausmacht, dann steht dir dafür die Entfernungspauschale zu,

            gleich, wie sich das jetzt zwischen deinem eigenem PKW und der Sammelbeförderung des AG aufteilt. Auch wenn jetzt 1 Kilometer übrig bleiben würde, würdest

            du dafür ebenfalls die Entfernungspauschale erhalten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Entfernungspauschale: Aufteilung des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeit

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das ist doch kein Vorteil! Wenn die auf volle Kilometer abgerundete Straßenentfernung 41 Kilometer ausmacht, dann steht dir dafür die Entfernungspauschale zu,

              gleich, wie sich das jetzt zwischen deinem eigenem PKW und der Sammelbeförderung des AG aufteilt. Auch wenn jetzt 1 Kilometer übrig bleiben würde, würdest

              du dafür ebenfalls die Entfernungspauschale erhalten.
              Das ist natürlich richtig. Denkfehler meinerseits! Danke

              Kommentar

              Lädt...
              X