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Kirchensteuer wurden gezahlt, stehen aber nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung vom A

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    Kirchensteuer wurden gezahlt, stehen aber nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung vom A

    Hallo
    Ich habe gestern meinen elektronischen Lohnsteuerbescheid vom AG erhalten. Da sind allerdings keine Kirchensteuer u Solidaritätsbeiträge eingetragen. Obwohl diese laut Gehaltsabrechnungen gezahlt wurden. Kann ich nun einfach die Beiträge laut Abrechnung dort eintragen? Oder muss ich von meinem AG eine berichtigte elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen?

    #2
    AW: Kirchensteuer wurden gezahlt, stehen aber nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung v

    Zitat von Matthew Bartlett Beitrag anzeigen
    Hallo
    Ich habe gestern meinen elektronischen Lohnsteuerbescheid vom AG erhalten. Da sind allerdings keine Kirchensteuer u Solidaritätsbeiträge eingetragen. Obwohl diese laut Gehaltsabrechnungen gezahlt wurden. Kann ich nun einfach die Beiträge laut Abrechnung dort eintragen? Oder muss ich von meinem AG eine berichtigte elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen?
    Hallo,

    Berichtigung vom AG

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kirchensteuer wurden gezahlt, stehen aber nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung v

      Hast Du vielleicht Kinder, und im entsprechenden Jahr nicht viel verdient, so dass die Beträge mit der Dezemberabrechnung wieder gutgeschrieben wurden?

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        #4
        AW: Kirchensteuer wurden gezahlt, stehen aber nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung v

        Zitat von Matthew Bartlett Beitrag anzeigen
        Hallo
        Kann ich nun einfach die Beiträge laut Abrechnung dort eintragen? Oder muss ich von meinem AG eine berichtigte elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen?
        Wie bereits richtig mitgeteilt muss der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung berichtigen, falls diese unzutreffend sein sollte. Denn das Finanzamt wertet diese elektronische Datenübermittlung aus. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen dann Unstimmigkeiten abgeklärt werden, was im Regelfall für alle Beteiligten aufwändiger ist als eine rechtzeitige Berichtigung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber.

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