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Liniare Abschreibung, Grundstücksgemeinschaft

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    Liniare Abschreibung, Grundstücksgemeinschaft

    Hallo Leute,

    habe 2018 eine neue Heizung in meine Vermietete Immobile eingebauen lassen.
    Meine frage wäre jetzt wie und wo füge ich eine Liniare Abschreibung ein und wieviel kann man dort in Euro oder % angeben.

    Danke im voraus.

    MfG Patrick
    Zuletzt geändert von patrickh; 25.08.2019, 21:46.

    #2
    AW: Liniare Abschreibung, Grundstücksgemeinschaft

    Der Wortlaut deutet darauf hin, dass es sich um eine Heizungsrenovierung handelt? Dann ist dies keine Frage einer Abschreibung sondern sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand im Jahr der Zahlung. Alternativ kann dieser sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwand auch auf 2 bis 5 Jahre gleichmässig anteilig verteilt werden.

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      #3
      AW: Liniare Abschreibung, Grundstücksgemeinschaft

      Hallo korsika,
      es handel sich um ein austausch der Heizung. Es wurde eine Pelletheizung eingebaut da die alte Heizung von Schornsteinfeger nicht mehr abgenommen wurde wegen Bj und co2 emission.
      Die Heizung wurde im November eingebaut kann man trotzdem wenn es ein Erhaltungsaufwand ist diesen schon mit 1/5 vom betrag abschreiben oder wie auch immer...

      Danke Gruß Patrick
      Zuletzt geändert von patrickh; 25.08.2019, 19:56.

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        #4
        AW: Liniare Abschreibung, Grundstücksgemeinschaft

        @korsika hat doch geschrieben: ... auch auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig anteilig verteilt werden.

        Ob die Rechnung aus dem März oder dem November stammt, spielt deshalb keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Liniare Abschreibung, Grundstücksgemeinschaft

          Ok danke das habe ich jetzt verstanden.
          Jetzt habe ich noch nee frage...
          Anlage V bei Erhaltungsaufwand auf Pos. 40/41 ich trage dieses Jahr den Betrag bei Gesamtbetrag ein und dann den Anteil was ich dieses Jahr Anrechnen lasse.
          Wie funktioniert dies das nächstes Jahr, und wenn nochmals ein Betrag X, weil Endabrechnung der Heizung habe ich im März dieses Jahres bekommen diese muss ich ja dann auch irgendwie Eintragen in der Steuererklärung für 2019.

          Danke im voraus

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            #6
            AW: Liniare Abschreibung, Grundstücksgemeinschaft

            Da hast du ja wieder eine Zeile 41 mit Gesamtaufwand 2019. Am einfachsten ist es, die Schlussrechnung dann gleichmäßig auf den Restzeitraum zu verteilen.

            Wenn du z. B. die Rechnung aus 2018 auf 5 Jahre verteilst, dann eben die Schlussrechnung auf 4 Jahre. Das ist jedenfalls meine Praxis, zwingend ist das wohl nicht.

            https://www.gesetze-im-internet.de/e...955/__82b.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Liniare Abschreibung, Grundstücksgemeinschaft

              Es handelt sich hier um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Das von Dir gewählte Unterforum ist für die Software ElsterFormular gedacht.

              Deine Fragen sind bei einem Steuerberater besser aufgehoben.

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                #8
                AW: Liniare Abschreibung, Grundstücksgemeinschaft

                Ich benutze ja auch das ElsterFormular
                Steuerberater oder Steuerbescheißer, Lach

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                  #9
                  AW: Liniare Abschreibung, Grundstücksgemeinschaft

                  Deine Fragen zur gewerblichen Vermietung (Gaststätte und Lagerräume) sind bei einem Steuerberater wirklich besser aufgehoben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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