Hallo
Ich habe im Formular Zusatz zur Krankenversicherung und weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen erfasst. Kann diese Beträge jedoch nicht in der Steuerberechnung von Elster finden.
Kann mit das jemand weiterhelfen?
Danke
Gruss
Sonja
Hallo
Ich habe im Formular Zusatz zur Krankenversicherung und weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen erfasst. Kann diese Beträge jedoch nicht in der Steuerberechnung von Elster finden.
Kann mit das jemand weiterhelfen?
Danke
Gruss
Sonja
Hallo,
Als sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden neben den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oberhalb der Basisvorsorge auch alle Beiträge zur Absicherung von Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen. Bei Renten- und Kapitallebensversicherungen zählen nur Altverträge. Der Abschluss muss vor dem Jahr 2005 erfolgt sein, ebenso die erste Einzahlung.
Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und die meisten Rentner gilt der Höchstbetrag von 1.900 Euro, Selbstständige können hingegen bis 2.800 Euro geltend machen. Der Betrag ist höher, weil Selbstständige ihre Krankenversicherung vollständig selbst bezahlen. Davon profitiert auch der nicht berufstätige Ehepartner eines privat krankenversicherten Arbeitnehmers, wenn er selbst freiwillig gesetzlich versichert ist.
Ihre Aufwendungen tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand unter „weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein.
Das entlastet aber nur wenige Steuerzahler. Wer die Beiträge für Basiskranken- und gesetzliche Pflegeversicherung abgesetzt hat, behält von seinem Höchstbetrag meist nicht mehr viel oder gar nichts übrig. Ein Teil der Vorsorgeaufwendungen wirkt sich deshalb in vielen Fällen steuerlich nicht aus.
Gruß FIGUL
Danke für die Antwortet, ich hatte gedacht, dass hierzu auch etwas in der Steuerberechnung auftraucht.
Anscheinend nicht.
viele Gruesse
Hallo Bonny101,
daran siehst du, dass das was @FIGUL geschrieben hat stimmt.
Bei einem Großteil der Steuerpflichtigen sind die Höchstbeträge eben schon durch die KV und PV erreicht.
Tschüß
...ich hatte gedacht, dass hierzu auch etwas in der Steuerberechnung auftaucht.
Tut es auch. Die Abweichung ist in der Vorausberechnung erkennbar. Und zwar unter (Beispiel)
Sonderausgaben
Ab beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben.................5.219
Im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar.............. ........4.375
Gruß
Bolletax
Nein, die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, um die es hier ging, tauchen nur dann in der Berechnung auf, wenn sie sich steuerlich auswirken....ich hatte gedacht, dass hierzu auch etwas in der Steuerberechnung auftaucht.
Tut es auch.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!