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Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

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    Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

    Liebes Forum,

    ich scheitere am korrekten Eintragen einer Einnahme in die Umsatzsteuererklärung 2018 sowie EÜR 2018.
    Hintergrund: Lieferung an eine europäische Einrichtung (Parlament), die eine "Bescheinigung über die Befreiung von Mehrwertsteuer/ Richtlinie 2006/112/EG, Art. 151 und Richtlinie 2008/118/EG, Art. 13" vorgelegt hat.
    Nach meinen Recherchen geht es dabei um die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1.
    Unter Hinweis auf die Bescheinigung habe ich eine Nettorechnung erstellt (sprich ohne "Aufschlag" von USt.) und diese Rechnungssumme auch erhalten.

    Nun rätsle ich, wo diese Einnahme in der Umsatzsteuererklärung (ElsterFormular) korrekt einzutragen ist.
    Am plausibelsten erscheint mir der Abschnitt "Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug", hier: Zeile 68: Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (zum Beispiel nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a, 2 bis 7 UStG).

    Hat jemand eine Idee?

    Die nächste Frage ist die richtige Eintragung in die EÜR, eine Betriebseinnahme war es ja dennoch.
    (Auch wenn die o. g. Richtlinien mitunter die Begriffe "Steuerbefreiung der Umsätze" anführen).
    Ich kann mir das kaum vorstellen.

    Ich bin für jegliche Hilfestellung dankbar, vielleicht hatte jemand diesen Fall ja schon einmal.

    Vielen Dank vorab,

    Janne

    #2
    AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

    Für die richtigen Eintragungen in beiden Erklärungenn ist auch entscheidend ob Sie umsatzsteuerlich Kleinunternehmerin sind oder der Regelbesteuerung unterliegen?

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      #3
      AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

      Es gilt die Regelbesteuerung.
      Zuletzt geändert von Janne; 27.08.2019, 04:43.

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        #4
        AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

        Umsatzsteuererklärung Zeile 68
        Anlage EÜR Einnahmeüberschussrechnung Zeile 15

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          #5
          AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

          Vielen Dank für die Antwort, unter Zeile 15 EÜR findet sich allerdings "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet".
          Der Leistungsempfänger schuldet aber doch die Umsatzsteuer nicht, sondern ist ja nachweislich davon befreit.

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            #6
            AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

            Zitat von Janne Beitrag anzeigen
            Vielen Dank für die Antwort, unter Zeile 15 EÜR findet sich allerdings "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet".
            Der Leistungsempfänger schuldet aber doch die Umsatzsteuer nicht, sondern ist ja nachweislich davon befreit.
            Hallo Janne,

            auf dich trifft doch das erste zu -> umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen

            In die Zeile passen also mehrere Varianten.

            Tschüß

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              #7
              AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

              Korrekt! Das Wörtchen „sowie“ soll deutlich machen, dass es insgesamt 3 völlig verschiedene Optionen sind.
              „Herrlich“ dieses Elster-Layout. ;-)

              Danke nochmal!

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                #8
                AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

                Zitat von Janne Beitrag anzeigen
                ....
                „Herrlich“ dieses Elster-Layout. ;-)....
                Hallo Janne,
                ist wohl eher die Formulierung aus dem Gesetz im "Beamtendeutsch".

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

                  Das Beamtendeutsch, oh ja! :-\ Immer wieder eine „Pracht“.
                  Aber selbst solches Kauderwelsch lässt sich grafisch so darstellen, dass zumindest auf Anhieb klar wird, dass es sich hier um 3 Optionen handelt. Sonst überliest man mal schnell ein kleines Wörtchen auf der Suche nach dem richtigen „Feld“.
                  Zum Glück schreiben solche Leute meist keine Betriebsanleitungen oder sind in der Ausführungsplanung tätig. Was da los wäre.

                  Aber ich bin froh, dass es erledigt ist und dankbar,
                  dass du so flott reagiert hast!

                  Herzlich
                  Janne

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

                    Zum Glück schreiben solche Leute meist keine Betriebsanleitungen oder sind in der Ausführungsplanung tätig. Was da los wäre.
                    Ich glaube, dass vielfach nicht bekannt ist, dass insbesondere die Lobby der Steuerberater großen Wert darauf legt, dass die amtlichen Anleitungen so knapp formuliert bleiben wie sie das derzeit sind.

                    Es wäre nämlich kein Problem, insbesondere die Hilfetexte ausführlicher und damit auch verständlicher zu gestalten, aber das ist nicht wirklich erwünscht.

                    Am Schluss könnte dann jeder seine Steuererklärung ohne professionelle Hilfe erstellen, wo kämen wir denn da hin?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ich glaube, dass vielfach nicht bekannt ist, dass insbesondere die Lobby der Steuerberater großen Wert darauf legt, dass die amtlichen Anleitungen so knapp formuliert bleiben wie sie das derzeit sind.

                      Es wäre nämlich kein Problem, insbesondere die Hilfetexte ausführlicher und damit auch verständlicher zu gestalten, aber das ist nicht wirklich erwünscht.

                      Am Schluss könnte dann jeder seine Steuererklärung ohne professionelle Hilfe erstellen, wo kämen wir denn da hin?

                      Genau das denke ich mir auch jedes Mal und ärgere mich darüber.
                      Vieles ließe sich wirklich wesentlich transparenter darstellen und das ohne großen Aufwand.
                      Das würde übers Jahr hinweg viele Stunden "auf dem Schlauch stehen" vermeiden. :-/
                      Sehen übrigens fast alle Sachbearbeiter beim Finanzamt (mit denen ich bisher gesprochen habe) genauso.
                      Aber ja, die lieben Steuerberater. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass viele ihr Geld absolut nicht wert sind.
                      Natürlich gibt es auch die Guten. Spätestens wenn wir hier zur GmbH werden, streike ich und die dürfen dann ran. ;-)

                      Einen schönen Abend euch allen!

                      Janne

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuerbefreite Lieferung korrekt in Umsatzsteuererklärung und EÜR eintragen

                        Zitat von Janne Beitrag anzeigen
                        Genau das denke ich mir auch jedes Mal und ärgere mich darüber.
                        Vieles ließe sich wirklich wesentlich transparenter darstellen und das ohne großen Aufwand.
                        Das würde übers Jahr hinweg viele Stunden "auf dem Schlauch stehen" vermeiden. :-/
                        Sehen übrigens fast alle Sachbearbeiter beim Finanzamt (mit denen ich bisher gesprochen habe) genauso.
                        Aber ja, die lieben Steuerberater. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass viele ihr Geld absolut nicht wert sind.
                        Natürlich gibt es auch die Guten. Spätestens wenn wir hier zur GmbH werden, streike ich und die dürfen dann ran. ;-)

                        Einen schönen Abend euch allen!

                        Janne
                        Die Lobby, die für sich für die Gesetze einsetzt, versteht sie auch nicht mehr.
                        Der Abgeordnete, der die Gesetze abnickt, kennt nur seinen Bierdeckel!
                        Ironie aus.
                        P.S. Ich müsste diesen Beitrag löschen, weil er offtopic ist!
                        Zuletzt geändert von stiller; 28.08.2019, 21:47. Grund: P.S.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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