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Umsatzsteuervoranmeldung

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    Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo,

    ich öffne das neue Thread da das Thema doch hier anders ist.
    Ich muss lt FA Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, kann mir einer sagen, in welche Zeile ich die Beträge von der Rechnungen eintragen muss, die ich von Lieferanten erhalten habe?
    Ich habe ganze sieben Rechnungen gesamt Summe 346,78 Euro.
    Und habe in der 2. Quartal keine Einnahme gehabt.

    Wie sollte da mein Formular aussehen?

    danke im Voraus
    Sinan

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Rechnungsbeträge gehören grundsätzlich nicht in die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

    Im anderen Thread wurde ja schon gerätselt ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Also, ich kann Deine Frage so wirklich nicht beantworten.

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      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung

      Hi Elefant,

      ich habe die Kleinunternehmerregelung aber dennoch habe ich eine Umsatzsteuer ID, da ich auch in EU Länder einkaufe bzw. Verkaufe.

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung

        Dann gilt natürlich meine Antwort aus dem anderen Thread: https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post273538

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung

          Wobei du als Kleinunternehmer zwar die Umsatzsteuer für deine innergemeinschaftlichen Erwerbe anmelden und bezahlen musst, aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

          Aber das weißt du ja sicher!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wobei du als Kleinunternehmer zwar die Umsatzsteuer für deine innergemeinschaftlichen Erwerbe anmelden und bezahlen musst, aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

            Aber das weißt du ja sicher!
            Nicht wirklich, was genau meinst du damit?

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              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung

              Hallo Sinan,

              du darfst also die Umsatzsteuer in den Rechnungen von deinen Lieferanten nicht als Vorsteuer geltend machen, deshalb kein Eintrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung.

              Tschüß

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                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                Hallo Zusammen,

                ich habe jetzt in der Zeile 26 den Nettowert von 86,00 Euro für die Einnahmen im zweiten Quartal rein geschrieben und für die Ausgaben habe ich die Zeile 53 verwendet, wobei ich da nur die MwSt zusammen addiert haben und eingetragen.

                Hoffe es stimmt dann soweit.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                  Hallo Sinan,

                  das wären aber die normalen Eintragungen für jemanden, der kein Kleinunternehmer ist.

                  Du schreibst aber, dass du Kleinunternehmer bist. Da darfst du keine Umsatzsteuer (Zeile 26) in Rechnung stellen und du hast auch keinen Vorsteuerabzug (Zeile 53)
                  Ein Kleinunternehmer gibt auch keine Voranmeldungen ab, außer in Zeiträumen wo innergemeinschaftliche Erwerbe gelaufen sind -> siehe @ L.E.Fant

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                    Als Kleinunternehmer darfst du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, deine Einnahmen haben in Zeile 26 nichts zu suchen

                    Als Kleinunternehmer bist du auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, du darfst deshalb in Zeile 53 keine Vorsteuer geltend machen.

                    Erklären musst du allerdings deine Einkäufe in Frankreich, die gehören aber in die Zeile 33 der UVA.

                    Ist das denn so schwer zu verstehen?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                      Hallo,

                      also nochmal für alle.
                      Ich bin zwar als Kleinunternehmer / Nebenerwerb angemeldet, aber dennoch muss ich lt. FA vierteljährlich UsVA abgeben, auch soll ich MwSt. in Rechnung angeben, da ich ein Ust-ID habe.

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                        Kleinunternehmer, die eine Umsatzsteuer-ID haben, müssen für ihre innergemeinschaftlichen Erwerbe vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, das ist richtig.

                        Du hast im 2. Quartal nach deinen Angaben für insgesamt 346,78 Euro Waren eingekauft. Erklären musst du davon die Einkäufe, die du unter Nutzung deiner ID in einem anderen EU-Land getätigt hast.

                        Dafür musst du die deutsche Umsatzsteuer bezahlen, denn dein Lieferant hat dich ja steuerfrei beliefert.

                        auch soll ich MwSt. in Rechnung angeben, da ich ein Ust-ID habe.
                        Das ist Unsinn! Wenn du das machst, musst du die Umsatzsteuer auch abführen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                          Zitat von Sinan Beitrag anzeigen
                          .....
                          auch soll ich MwSt. in Rechnung angeben, da ich ein Ust-ID habe.
                          Hallo Sinan,

                          ich glaube nicht, dass das Finanzamt dir so eine Begründung gegeben hat.

                          Ein Kleinunternehmer kann auch eine USt-ID. haben, um innergemeinschaftliche Vorgänge zu deklarieren, wurde auch schon mehrfach erwähnt -> genau das hat sicherlich das Finanzamt gemeint

                          Weist du auf jeder Rechnung an deutsche Unternehmer die Umsatzsteuer aus ? Dann bist du aber kein Kleinunternehmer mehr.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                            Da stellt sich doch die Frage: Bist du WIRKLICH Kleinunternehmer nach §19 UStG, oder einfach nur in "Kleiner Unternehmer". Du musst wissen: "Kleinunternehmer" ist ein fester umsatzsteuerlicher Begriff. Was trifft nun auf dich zu?
                            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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