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Anspruch auf Kindergeld

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    Anspruch auf Kindergeld

    Hallo allerseits,

    hier eine vielleicht leicht zu beantwortende Frage:

    ich lebe getrennt, mein Kind wohnt mit Hauptwohnsitz bei seiner Mutter, bei mir ist es nur in den Ferien, allerdings mit Nebenwohnsitz gemeldet. Folglich bezieht die Mutter dieses Kindes das Kindergeld. Ich zahle keinen Unterhalt an die Mutter, aber einen monatlichen Betrag als Unterstützung für das Kind.

    Habe ich theoretisch trotzdem Anspruch auf Kindergeld - da das Kind ja AUCH bei mir gemeldet war - und ich ja auch einen 0,5-Freibetrag für dieses Kind habe - oder habe ich keinen Anspruch? Was gebe ich in der Steuererklärung richtig an?

    Danke im Voraus für eine Antwort

    Rainer

    #2
    AW: Anspruch auf Kindergeld

    Guck mal hier: https://forum.elster.de/anwenderforum/index.php

    Da findest Du verschiedene Unterforen in denen Du Deine Fragen stellen kannst.

    Du hast Dich warum auch immer für das Unter-

    Forum: ELSTER Anwender Forum
    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
    Vielleicht hast Du ja eine Frage an das Forum. Eine Frage über das Forum hast Du aber nicht gestellt.

    Jetzt haben ja die verschiedenen Elster-Produkte auch ihre Eingabehilfen. Ich bilde mir z. B. ein dass Deine Frage in der Eingabehilfe z. B. von ElsterFormular schon beantwortet ist. Nachgucken tu ich aber natürlich nicht. Am Ende mach ich mir die Arbeit, und es stellt sich raus dass Du ein ganz anderes Programm verwendest.

    Wenn Du also Hilfe erwartest, dann erwarte ich von Dir, dass Du nach einem passendem! Unterforum suchst und sie dort stellst.

    Kommentar


      #3
      AW: Anspruch auf Kindergeld

      Zitat von Rainer F. Beitrag anzeigen

      Habe ich theoretisch trotzdem Anspruch auf Kindergeld - da das Kind ja AUCH bei mir gemeldet war - und ich ja auch einen 0,5-Freibetrag für dieses Kind habe - oder habe ich keinen Anspruch? Was gebe ich in der Steuererklärung richtig an?
      Grundsätzlich hat jeder leibliche Elternteil Anspruch auf das halbe Kindergeld. So ist es auch auf der Anlage Kind einzutragen.

      Kommentar

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