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Datenübernahme aus abgerufenen Bescheinigungen in Steuererklärung

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    Datenübernahme aus abgerufenen Bescheinigungen in Steuererklärung

    Hallo,

    ich benutze Elster das erste Mal und habe dementsprechend eine Anfängerfrage:

    Ich habe die dem Finanzamt vorliegenden Lohnsteuerbescheinigungen für 2018 abgerufen, weiß jetzt aber nicht, wie ich sie in die Anlage N übernehmen soll. Mir werden Buttons für den Download oder die Anzeige der Bescheinigungen angezeigt, nicht aber für die Übernahme der Daten. Wenn ich direkt in die Anlage N gehe, finde ich dort ebenfalls keine Schaltfläche zur Datenübernahme.

    Wie geht das denn?

    LG und vielen Dank!

    #2
    AW: Datenübernahme aus abgerufenen Bescheinigungen in Steuererklärung

    Du musst eine neue Einkommensteuererklärung öffnen und daraus den Bescheinigungsabruf starten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Datenübernahme aus abgerufenen Bescheinigungen in Steuererklärung

      Hallo Karin2019,

      wenn im Hauptvordruck die Id.-Nummer eingetragen ist -> brauchst du auch keine Anlagen z. Bsp. N oder Vorsorgeaufwand vorher auswählen, die werden beim Bescheinigungsabruf automatisch hinzugefügt und befüllt.

      Tschüß

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        #4
        AW: Datenübernahme aus abgerufenen Bescheinigungen in Steuererklärung

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Du musst eine neue Einkommensteuererklärung öffnen und daraus den Bescheinigungsabruf starten.
        Eben das war ja das Problem, dass ich nicht wusste, wie man den Abruf aus der Erklärung heraus startet. Nun habe ich aber zufällig mal die Häkchen links angeklickt und - siehe da - den Button gefunden. Trotzdem lieben Dank!

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          #5
          AW: Datenübernahme aus abgerufenen Bescheinigungen in Steuererklärung

          Nun habe ich aber zufällig mal die Häkchen links angeklickt und - siehe da - den Button gefunden.
          Dass man den Navigationsbereich links u. U. erst aufklappen muss, ist dem responsiven Seitenaufbau geschuldet.

          Wenn man - wie ich - einen großen Bildschirm hat, denkt man da nicht sofort daran, da ist der Bereich links nämlich immer sichtbar
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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