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Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

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    Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Hallo
    Habe schon einige Jahre einen Online Handel, bisher hatte ich immer einen Gewinn. Jetzt in 2018 leider einen Verlust.
    Meine Frage, was ist besser einen Verlustrücktrag oder einen Verlustvortrag?
    Ich weiß das der Rücktrag dann für das Jahr 2017 neu berechnet wird, ansonsten beim Verlustrvortrag in 2019. Frag sich nur was besser ist?
    Wenn ich einen Verlustrücktrag angebe, wo muß ich das dann im Elster Formular eintragen.
    Wäre Euch sehr dankbar für weitere Infos.

    Gruß
    wiggi10

    #2
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Zitat von wiggi10 Beitrag anzeigen
    Hallo
    Habe schon einige Jahre einen Online Handel, bisher hatte ich immer einen Gewinn. Jetzt in 2018 leider einen Verlust.
    Meine Frage, was ist besser einen Verlustrücktrag oder einen Verlustvortrag?
    Ich weiß das der Rücktrag dann für das Jahr 2017 neu berechnet wird, ansonsten beim Verlustrvortrag in 2019. Frag sich nur was besser ist?
    Wenn ich einen Verlustrücktrag angebe, wo muß ich das dann im Elster Formular eintragen.
    Wäre Euch sehr dankbar für weitere Infos.

    Gruß
    wiggi10
    Du machst die EÜR.
    Dann trägst Du den -Gewinn in Anlage S oder G ein.
    Alles andere findet Dein Finanzamt oder Dein Steuerberater.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

      Zitat von wiggi10 Beitrag anzeigen
      Hallo
      Habe schon einige Jahre einen Online Handel, bisher hatte ich immer einen Gewinn. Jetzt in 2018 leider einen Verlust.
      Meine Frage, was ist besser einen Verlustrücktrag oder einen Verlustvortrag?
      Ich weiß das der Rücktrag dann für das Jahr 2017 neu berechnet wird, ansonsten beim Verlustrvortrag in 2019. Frag sich nur was besser ist?
      Wenn ich einen Verlustrücktrag angebe, wo muß ich das dann im Elster Formular eintragen.
      Wäre Euch sehr dankbar für weitere Infos.

      Gruß
      wiggi10
      Hallo,

      In welchem Jahr ist der steuerliche Vorteil größer?
      Übrigens: Deine Frage hat nichts mit Elster zu tun

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Du machst die EÜR.
        Dann trägst Du den -Gewinn in Anlage S oder G ein.
        Alles andere findet Dein Finanzamt oder Dein Steuerberater.
        Hallo
        Ja das habe ich schon gemacht, aber woher soll das Finanzamt wissen, ob ich einen Rücktrag oder Vortrag möchte?

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        In welchem Jahr ist der steuerliche Vorteil größer?
        Übrigens: Deine Frage hat nichts mit Elster zu tun

        Gruß FIGUL

        Wohl in 2017.
        Find ich aber schon das es mit Elster zu tun hat, da ich ja wissen muß wo ich das mit dem Verlustrücktrag eintragen muss.

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          #5
          AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

          Wenn ich einen Verlustrücktrag angebe, wo muß ich das dann im Elster Formular eintragen
          Da musst du gar nichts angeben, denn das ist der Regelfall. Wenn du den Verlustrücktrag begrenzen bzw. einen Verlustvortrag haben willst,

          machst du die entsprechenden Angaben in Zeile 95 des Hauptvordrucks.

          Die steuerlichen Auswirkungen eines Verlustrücktrags lassen sich einfach berechnen, die eines Verlustvortrags kannst du auf Basis deines bisherigen Geschäftsverlaufs 2019 nur schätzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Da musst du gar nichts angeben, denn das ist der Regelfall. Wenn du den Verlustrücktrag begrenzen bzw. einen Verlustvortrag haben willst,

            machst du die entsprechenden Angaben in Zeile 95 des Hauptvordrucks.

            Die steuerlichen Auswirkungen eines Verlustrücktrags lassen sich einfach berechnen, die eines Verlustvortrags kannst du auf Basis deines bisherigen Geschäftsverlaufs 2019 nur schätzen.
            Ja prima danke Dir hab ich jetzt gemacht.
            Danke

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Da musst du gar nichts angeben, denn das ist der Regelfall. Wenn du den Verlustrücktrag begrenzen bzw. einen Verlustvortrag haben willst,

            machst du die entsprechenden Angaben in Zeile 95 des Hauptvordrucks.

            Die steuerlichen Auswirkungen eines Verlustrücktrags lassen sich einfach berechnen, die eines Verlustvortrags kannst du auf Basis deines bisherigen Geschäftsverlaufs 2019 nur schätzen.
            Wie wird das dann berechnet? z.B. wenn ich in 2017 Einnahmen von 8000 Euro hatte und jetzt einen Verlust von 800 Euro habe, würde man dann 800 Euro zurück bekommen? Oder sehe ich das falsch?

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              #7
              AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

              Das siehst du falsch. Dein Gewinn im Jahr 2017 würde sich sich um 800,00 € vermindern und deine Steuerlast im Jahr 2017 würde entsprechend sinken.

              Die konkrete Höhe der Steuererstattung richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz des Jahres 2017.

              Du brauchst doch nur eine neue Steuererklärung für 2017 anlegen und den erklärten Gewinn in der Anlage G um den Verlust aus 2018 reduzieren, dann siehst du das Ergebnis.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das siehst du falsch. Dein Gewinn im Jahr 2017 würde sich sich um 800,00 € vermindern und deine Steuerlast im Jahr 2017 würde entsprechend sinken.

                Die konkrete Höhe der Steuererstattung richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz des Jahres 2017.

                Du brauchst doch nur eine neue Steuererklärung für 2017 anlegen und den erklärten Gewinn in der Anlage G um den Verlust aus 2018 reduzieren, dann siehst du das Ergebnis.

                Ah ok, ja eine ausgezeichnete Idee, danke.

                Viele Grüße

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                  #9
                  AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

                  Ergänzend hier noch ein allgemeiner Link:

                  https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

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                    #10
                    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

                    Hattest Du überhaupt einen Verlust ? Waren der Verlust aus Deinem Onlinehandel Deine einzigen Einkünfte ? Ein rücktrags- oder vortragsfähiger Verlust liegt nur vor bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

                      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                      Du machst die EÜR.
                      Dann trägst Du den -Gewinn in Anlage S oder G ein.
                      Alles andere findet Dein Finanzamt oder Dein Steuerberater.
                      Hallo Stiller,

                      Was meinst du mit Anlage G, die Anlage EÜR ist doch für die Gewinnermittlung gedacht, oder? Ich kann bei Elster keine separate Anlage G und S finden.

                      Gruß
                      Afa-Neuling

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                        #12
                        AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

                        Die Anlagen G (Gewerbe) und S (Selbständige Arbeit) gehören zur Einkommensteuererklärung. Dort ist das Ergebnis der Gewinnermittlung aus der EÜR einzutragen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Die Anlagen G (Gewerbe) und S (Selbständige Arbeit) gehören zur Einkommensteuererklärung. Dort ist das Ergebnis der Gewinnermittlung aus der EÜR einzutragen.
                          Ich mache eine Einkommensteuererklärung aus einer Angestelltentätigkeit, für die ich u. a. die Anlage N einreiche, zusätzlich dazu reiche ich aufgrund einer nebenberuflichen Kleinunternehmer-Selbständigkeit mit einem Angestellten die Anlage EÜR sowie AVEÜR mit ein. Wird trotzdem noch die Anlage S benötigt? Ich bin davon ausgegangen, dass alles Notwendige für die Selbständigkeit aus den Anlagen EÜR und AVEÜR ersichtlich ist.

                          Gruß

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                            #14
                            AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

                            Natürlich ist zusätzlich entweder die Anlage S oder die Anlage G auszufüllen. Die EÜR samt AVEÜR sind ja nicht Bestandteil der Einkommensteuererklärung.

                            Ohne die Angaben direkt in der Einkommensteuererklärung stimmt außerdem die Steuervorausberechnung nicht.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

                              Danke für den Hinweis. Ich habe für die Selbständigkeit auch keine Steuervorausberechnung erhalten und warte schon sehr sehr lange auf den Bescheid für 2017.
                              Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass sich der Sachbearbeiter im Finanzamt bei mir meldet, wenn eine Anlage fehlt?

                              schöne Grüße

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