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Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

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    #16
    AW: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

    Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass sich der Sachbearbeiter im Finanzamt bei mir meldet, wenn eine Anlage fehlt?
    Nein, da liegst du nicht unbedingt richtig. Wenn du eine EÜR eingereicht hast, kann der Sachbearbeiter deren Ergebnis einfach in den Steuerbescheid übernehmen.

    Grundsätzlich gilt: In der Einkommensteuererklärung sind alle Einkünfte eines Kalenderjahres zu erklären und es gibt auch nur einen Einkommensteuerbescheid für alle Einkünfte!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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