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Doppelte Haushaltsführung/Verpflegungsmehraufwendungen

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    Doppelte Haushaltsführung/Verpflegungsmehraufwendungen

    Hallo,
    mein Mann ist in einer anderen Stadt dauerhaft auf einer Baustelle tätig. Er hat dort eine Wohnung die er bezahlt und vom Arbeitgeber erstattet bekommt. Am Wochenende kommt er nach Hause und fährt sonntags retour.
    Im ersten Jahr der doppelten Haushaltsführung haben wir für drei Monate verpflegungsmehraufwendungen angesetzt plus Aufwendungen wie Möbel, Rasierer etc für die Zweitwohnung.
    Die letzten Jahre haben wir dann nur noch zusätzliche Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt, zB. Kauf einer Lampe oder so.
    In der lohnsteuerbescheinigung 2018 steht in Zeile 20"steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit" ein Betrag.
    Darf ich Werbungskosten dagegen rechnen?
    Wir wissen nicht, ob das richtig ist.
    Wird sonst dieser Zuschuss auf die Bruttoeinnahmen draufgerechnet?
    Dachte schon, aber Elster macht das komischerweise nicht.
    Wie verfahren wir?
    Danke für Tipps und infos.

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung/Verpflegungsmehraufwendungen

    Wir wissen nicht, ob das richtig ist.
    Wird sonst dieser Zuschuss auf die Bruttoeinnahmen draufgerechnet?
    Das wissen wir auch nicht. Eigentlich muss die Lohnbuchhaltung sagen können, warum 2018 steuerfreie Verpflegungszuschüsse gewährt wurden, obwohl der doppelte Haushalt ohne Unterbrechung fortbestand.

    Wo in der Anlage N hast du denn die Zuschüsse eingetragen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung/Verpflegungsmehraufwendungen

      Anlage N, Zeile 57 bei Auswärtstätigkeit, mehraufwendungen für Verpflegeung... Allerdings ohne welche als Aufwand dagegen zu stellen, da es doch nur einmalig für drei Monate geht oder?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das wissen wir auch nicht. Eigentlich muss die Lohnbuchhaltung sagen können, warum 2018 steuerfreie Verpflegungszuschüsse gewährt wurden, obwohl der doppelte Haushalt ohne Unterbrechung fortbestand.

      Wo in der Anlage N hast du denn die Zuschüsse eingetragen?

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