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Rückerstattung Einkommensteuer Vorauszahlung

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    Rückerstattung Einkommensteuer Vorauszahlung

    Wir haben für unsere GbR einen Antrag auf Änderung der Steuervorauszahlung gestellt. Daraufhin lag unsere neue Vorauszahlung für September bei 0€. Die Anpassung wurde aber erst am 18. September zugestellt, so dass wir die ursprüngliche Vorauszahlung für September schon gemacht hatten. Bekommen wir die Vorauszahlung sofort zurückerstattet oder erst bei der nächsten Steuererklärung?

    #2
    AW: Rückerstattung Einkommensteuer Vorauszahlung

    Zitat von MBörder Beitrag anzeigen
    Wir haben für unsere GbR einen Antrag auf Änderung der Steuervorauszahlung gestellt. Daraufhin lag unsere neue Vorauszahlung für September bei 0€. Die Anpassung wurde aber erst am 18. September zugestellt, so dass wir die ursprüngliche Vorauszahlung für September schon gemacht hatten. Bekommen wir die Vorauszahlung sofort zurückerstattet oder erst bei der nächsten Steuererklärung?
    Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun. Frage Dein Finanzamt.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Rückerstattung Einkommensteuer Vorauszahlung

      Wenn die Vorauszahlungen rückwirkend herabgesetzt wurden, werden die gezahlten Beträge normalerweise direkt wieder erstattet.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        AW: Rückerstattung Einkommensteuer Vorauszahlung

        Eine GdbR zahlt keine Einkommensteuer und leistet keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Es stellt sich also die Frage was Ihr jetzt bekommen habt.

        Die beteiligten müssen auf alle Fälle für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Überbezahlte Einkommensteuer würde da normalerweise erstattet werden.

        Und, wie schon gesagt, das hat mit Elster eigentlich nichts zu tun.
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 20.09.2019, 07:44.

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