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    Privateinlage

    Hallo, ich bin hier noch am Verzweifeln...
    Ich habe 2017 ein Kleingewerbe angemeldet..
    Für Warenkäufe (also Ausgaben) habe ich 1600,- von von meinem privaten Geld verwendet.

    Wie komme ich nun wieder an mein Geld?????

    Ist das Feld Privatentnahme dann das Richtige???
    Bei Privatentnahmen handelt es sich doch um Geld aus der Firma, das für private Zwecke entwendet wird, oder?

    Also wie komme ich nun wieder zu meinen 1600,- EURO und was ist, wenn ich 2018 einen Gewinn von 600,- habe, diesen aber NICHT entnehme????

    Ich hoffe, irgendwer kann mir helfen...
    Ich komme hier nicht weiter....

    LG Alex

    #2
    AW: Privateinlage

    Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung gibt es keine Bestandskonten. Einfach den Gewinn in den Geldbeutel stecken, dann haben Sie wieder Ihr Geld.

    Auch kann man keine Privateinlage buchen. Es gibt schon Einlagen und Entnahmen, aber nicht für Geld
    Zuletzt geändert von Laie123; 22.09.2019, 06:03.

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      #3
      AW: Privateinlage

      Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
      Auch kann man keine Privateinlage buchen. Es gibt schon Einlagen und Entnahmen, aber nicht für Geld
      Kann man schon, wirkt sich nur steuerlich nicht aus (außer bei Geltendmachen von Zinsaufwendungen bei Überentnahmen).

      Im vorliegenden Fall bucht man halt 1.600 € Privateinlage, 1.600 € Wareneinkauf und 2.200 € Umsatzerlöse. Ergibt 600 € Gewinn wie beschrieben. Ob man den Gewinn dann entnimmt oder nicht, ist bei einem Einzelunternehmer (steuerlich) völlig schnurz (außer in den Fällen des § 34 a EStG, aber über die reden wir hier ziemlich sicher nicht).

      Aber grundsätzlich sollte der OP mal ein Buch über Buchführung (oder wenigstens EÜR) lesen...

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        #4
        AW: Privateinlage

        Auch kann man keine Privateinlage buchen. Es gibt schon Einlagen und Entnahmen, aber nicht für Geld.
        Ganz so stimmt das nicht. Auch wenn es nur bei der Geltendmachung von Schuldzinsen praktische Bedeutung gewinnt, sind Einlagen und Entnahmen nach § 4 Abs. 4a Satz 6 EStG gesondert aufzuzeichnen und

        von Einzelunternehmern auch in der EÜR zu erklären (Zeilen 91 und 92).
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Privateinlage

          Danke Charlie 24. Was ist aber wenn ich keine Bargeld-Kasse habe und auch kein Geschäftskonto , dann kann ich ja auch nichts mit Privatgeld auffüllen. Ich betreue ein Handwerkerbetrieb, wo das so ist. Also kommen diese Buchungen für mich nicht infrage. Aber mein Beitrag war natürlich trotzdem falsch.
          Zuletzt geändert von Laie123; 22.09.2019, 17:36.

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            #6
            AW: Privateinlage

            Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
            Danke Charlie 24. Was ist aber wenn ich keine Bargeld-Kasse habe und auch kein Geschäftskonto ?
            Ganz ohne Bankkonto wird man heutzutage wohl kaum ein Geschäft betreiben können. Wenn man seine Geschäfte über das gleiche Bankkonto abwickelt,

            wie die privaten Einnahmen (z. B. Arbeitslohn) und Ausgaben, fallen eben öfter Privateinlagen und Privatentnahmen an, was den Aufzeichnungsaufwand erhöht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Privateinlage

              Einmannbetrieb. Nur ein Girokonto für Privat und geschäftlich, funktioniert schon viele Jahre.

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                #8
                AW: Privateinlage

                Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                Einmannbetrieb. Nur ein Girokonto für Privat und geschäftlich, funktioniert schon viele Jahre.
                Das ist auch nicht verboten. Solange du keine sonstigen Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € erklären musst, wird dich sicher niemand nach der Höhe deiner Entnahmen fragen.

                Würdest du bilanzieren, hättest du sicher schon getrennte Konten eingerichtet. Das erspart nämlich eine Menge Buchungsvorgänge.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Privateinlage

                  Um es abzuschließen: Entnahme wäre dann bei mir der Reingewinn ?

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                    #10
                    AW: Privateinlage

                    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                    Um es abzuschließen: Entnahme wäre dann bei mir der Reingewinn ?
                    Wenn du alles entnimmst, was übrig bleibt, kann man das vereinfacht so sagen. Rechnerisch zählen u. a. Vorsorgeaufwendungen oder auch die Einkommensteuer zu den Entnahmen.

                    Wenn du für den laufenden Geschäftsbetrieb immer ein Guthaben auf dem Bankkonto stehen lässt, gilt das nicht als entnommen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Privateinlage

                      Wie meint ihr das, daß die Einkommenssteuererklärung Privatentnahme ist?
                      Ich hatte für 2017 eine Nachzahlung, die von meinem "Geschäftskonto" abgezogen wurde...
                      Kann ich das dann als Privatentnahme buchen???

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Hallo, vielen lieben Dank für die Antworten....Ich glaube, ich muss nochmal von vorne anfangen.....

                      Also, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und im 2017 Waren BAR (1600,- Euro) von meinem privaten Geld bezalt....Dann habe ich in der EÜR 2017 diesen Betrag bei Privateinlage reingeschrieben....und 300,- davon konnte ich mir bar von den Einnahmen entnehmen...Also EÜR Entnahme 300,- EURO
                      Also fehlen mir von meinem Geld immer noch 1300,- EURO....

                      Jetzt mach ich gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2018, hier hätte ich einen GEWINN laut EÜR von 600,- EURO.

                      Ich wollte 2018 eingetlich irgendwie den Rest meiner Privateinlage aus dem Jahr 2017 entnehmen, aber ich konnte nur 500,- EURO vom Geschäftskonto holen.....
                      In der EÜR 2018 wird nirgends Bezug auf meine private Einlage aus dem Jahr 2017 genommen....gibt es nicht sowas wie einen Übertrag???? Hat es denn gar keine Auswirkung auf meine Steuererkärung, die ich zusätzlich zur EÜR machen muß??? Irgendwo müssen die 1600,- doch auftauchen oder irgendwelche Auswirkungen auf die Steuer haben oder???

                      Wenn ich jetzt die 600,- GEWINN für 2018 entnehme, dann wird das ja versteuert oder????
                      und hätte dann ja nichts mit meiner Privateinlage aus 2017 zu tun oder?

                      Wenn ich die 600,- nicht entnommen hätte, müsste ich diesen Gewinn dann versteuern???
                      Aber das macht doch gar keinen Sinn......

                      Wenn ich die 600,- Gewinn NICHT entnehme, damit das Konto weiterhin gedeckt ist, ist es dann eine Privateinlage??? und kann ich dann eine Steuerminderung nach § 34 a geltend machen??
                      Wenn ja, wo schreibe ich das dann hin?

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                        #12
                        AW: Privateinlage

                        Zitat von BastlWastl Beitrag anzeigen
                        Also fehlen mir von meinem Geld immer noch 1300,- EURO....
                        Du musst die Waren verkaufen. Dann hast Du das Geld wieder.

                        Irgendwo müssen die 1600,- doch auftauchen oder irgendwelche Auswirkungen auf die Steuer haben oder???
                        Die 1.600 tauchen in der EÜR für 2017 als Ausgabe auf.

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