Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

    Hallo, kann mir jemand bitte erklären auf welchem Formular ich die Nebenkosten als Mieter (Hausmeister, Wartungen, Zählermieten, versicherungen, Gartenarbeiten) in der Einkommenserklärung eintragen kann?
    Im Internet ist das unterschiedlich erklärt, deshalb versuche ich hier Hilfe zu bekommen.

    Vielen Dank für die Infos

    #2
    AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

    Hausmeister im Hauptvordruck.

    Kommentar


      #3
      AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

      Zitat von Kuchen Beitrag anzeigen
      Hallo, kann mir jemand bitte erklären auf welchem Formular ich die Nebenkosten als Mieter (Hausmeister, Wartungen, Zählermieten, versicherungen, Gartenarbeiten) in der Einkommenserklärung eintragen kann?
      Im Internet ist das unterschiedlich erklärt, deshalb versuche ich hier Hilfe zu bekommen.

      Vielen Dank für die Infos
      Hallo,

      bei Allgemein und Projekt weiss ich das nicht.
      Aber Versicherungen, die mit der Miete zu tun haben kannst du nicht absetzen.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Wenn man die Nebenkostenabrechnung als Mieter erst später erhält,was dann?

        Wenn man die Nebenkostenabrechnung von 2017 als Mieter erst mit der Nebenkostenabrechnung von 2018 erhält, kann man dann beide Nebenkostenabrechnungen bei der Einkommenssteuererklärung 2018 geltend machen? Ich dachte das ginge nicht, aber im Internet habe ich gelesen das das geht.

        Wenn es geht, wie trage ich es im Formular ein?

        Kommentar


          #5
          AW: Wenn man die Nebenkostenabrechnung als Mieter erst später erhält,was dann?

          Wenn Du rechts oben im Suchfeld nebenkost* eingibst dann erhältst Du Informationen. Grundsatz ist, dass das Jahr der Zahlung ausschlaggebend ist. Auch wenn es speziell bei diesem Thema Ausnahmen gibt, heißt das aber nicht, das Kosten doppelt angesetzt werden dürfen.

          Kommentar


            #6
            AW: Wenn man die Nebenkostenabrechnung als Mieter erst später erhält,was dann?

            Soweit es dafür eine Steuerermäßigung gibt, sind die Kostenanteile im Hauptvordruck (Zeilen 72 und/oder 73) zu erklären.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Die Nebenkosten von 2017

              Hallo, meine Nebenkosten als Mieter welche absetzbar sind vom Jahr 2017, Abrechnung im März 2018 vom Vermieter erhalten, trage ich diese Nebenkosten in die Einkommenssteuererklärung 2017 oder 2018 ein?
              Zuletzt geändert von Kuchen; 23.09.2019, 21:37.

              Kommentar


                #8
                AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

                Hab mal die drei gleichartigen Threads zusammengeführt.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Die Nebenkosten von 2017

                  Zitat von Kuchen Beitrag anzeigen
                  Hallo, meine Nebenkosten als Mieter welche absetzbar sind vom Jahr 2017, Abrechnung im März 2018 vom Vermieter erhalten, trage ich diese Nebenkosten in die Einkommenssteuererklärung 2017 oder 2018 ein?
                  Hallo Kuchen,

                  die trägst du in die Einkommensteuererklärung 2018 ein -> wurde von @L.E.Fant schon mal begründet grundsätzlich gilt Zuflussprinzip.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

                    Hallo,

                    etwas durcheinander hier, ich kommentiere mal nur ein paar Einzelheiten.


                    >>>auf welchem Formular ich die Nebenkosten als Mieter (Hausmeister, Wartungen, Zählermieten, versicherungen, Gartenarbeiten)

                    Der §35a-Anteil von Hausmeister, Wartung und Gartenarbeit kommen in den Hauptvordruck (3. Seite).


                    >>>Aber Versicherungen, die mit der Miete zu tun haben kannst du nicht absetzen.

                    Warum? Imho können das durchaus Sonderausgaben sein, Anlage Vorsorgeaufwand (2. Seite). [natürlich nur NICHT-Sachversicherungen, aber etwa eine Haftpflichtversicherung]
                    Ob es sich auswirkt ist - wie immer - eine andere Frage.


                    >>>Wenn man die Nebenkostenabrechnung von 2017 als Mieter erst mit der Nebenkostenabrechnung von 2018 erhält, kann man dann beide Nebenkostenabrechnungen bei der Einkommenssteuererklärung 2018 geltend machen?

                    Grundsätzlich sollte das möglich sein. Mich stört das zwar auch irgendwie (Steuerrecht ist kein Wunschkonzert), da es aber im Anwendungsschreiben zum §35a ausdrücklich beschrieben wird ...


                    >>>Grundsatz ist, dass das Jahr der Zahlung ausschlaggebend ist.

                    Das ist bei den Nebenkosten aber das Problem, da gibt es 2 Jahre (1. die monatliche Zahlung, und 2. die Endabrechnung). Und die monatliche Zahlung lässt sich nicht mal aufteilen (es ist ja nur der Lohnanteil und ein paar Kleinigkeiten ansetzbar).


                    >>>Auch wenn es speziell bei diesem Thema Ausnahmen gibt, heißt das aber nicht, das Kosten doppelt angesetzt werden dürfen.

                    Von doppelt ist ja keine Rede, es sollen nur 2 Jahre zusammengefasst werden.

                    Stefan
                    Zuletzt geändert von reckoner; 12.02.2021, 20:13.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

                      Hallo,

                      @reckoner

                      kannst du mich bitte mal aufklären, welche Versicherungen inder NK-Abrechnung auftauchen und die ich als Mieter absetzen kann.
                      Haftpflicht, ich als Mieter? Die taucht doch wk in der NK-Abrechnung auf

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

                        Haftpflicht, ich als Mieter?
                        Haftpflichtversicherungen dürfen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. https://mieterengel.de/umlagefaehige...sten/#Anchor12

                        Steuerlich wirken sich diese Versicherungen bekanntlich nur selten aus.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

                          Haftpflichtversicherungen dürfen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden./umlagefaehige-und-nicht-umlagefaehige-nebenkosten

                          Steuerlich wirken sich diese Versicherungen bekanntlich nur selten aus.[/QUOTE]
                          Hallo,

                          @Charlie24

                          Das weiss ich auch,
                          der Mieter möchte sie aber absetzen.
                          ES handelt sich doch meistens um die Gebäude/Brandversicherung und die kann der Mieter nicht absetzen,
                          obwohl sie umgelegt wird.

                          Gruß FIGUL

                          Die Sonderzeichen nerven mal wieder
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

                            ES handelt sich doch meistens um die Gebäude/Brandversicherung und die kann der Mieter nicht absetzen,
                            Wie du aus der Nebenkostenabrechnung eines Objekts, das ich verwalte, sehen kannst, wird dort auch die Haftpflichtversicherung umgelegt.

                            Diese Mieter könnten die Haftpflichtversicherung theoretisch absetzen, wenn für sie deutsches Steuerrecht gelten würde, was nicht der Fall ist.
                            Angehängte Dateien
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

                              Hallo,

                              ok. Danke

                              Noch nie so eine detaillierte NK-Abrechnung gesehen (Gebäudehaftpflicht extra erwähnt),
                              sondern zusammengefasst: Gebäudeversicherung

                              Gruß FIGUL
                              Zuletzt geändert von FIGUL; 24.09.2019, 15:21.
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X