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3 Nr. 26 EStG ausgeschöpft

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    3 Nr. 26 EStG ausgeschöpft

    Liebe Community,
    ich bin Freiberufler und habe aber auch 2 Nebentätigkeiten iSv 3 Nr. 26 EStG. Mittlerweile übersteigen die Nebentätigkeiten die 2400€-Grenze (Statist am Theater und Dozent an der VHS). Frage: solange diese Grenze nicht überschritten wird, kann man die Summe ganz einfach in Anlage S unter "sonstiges" als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit eintragen. Und jetzt, da sie aber überschritten ist?
    Den Statisten am Theater muss ich in der Anlage N geltend machen, habe aber eine Bescheinigung vom Theater, dass dies bis zu 2400€ eine Nebentätigkeit iSv 3 Nr. 26 EStG ist. Also wie trage ich jetzt was wo bis zu welcher Höhe ein? Megakompliziert...Ich kann den Betrag ja nicht splitten, weil in der Lohnsteuerbescheinigung ja der Jahreslohn steht und diesen Betrag muss ich ja in die Anlage N einfügen. Wie mache ich denn dem FA klar, dass es mind. 1000€ steuerfrei behandeln muss?
    Gute Nacht!

    #2
    AW: 3 Nr. 26 EStG ausgeschöpft

    Wenn Du jetzt z.B. 3.000 € Einnahme für die Anlage N und 1.000 € für die Anlage S hättest, teilst Du die 2.400 € zunächst anteilsmäßig auf, d.h. auf die Anlage N entfallen von den 3.000 € Einnahmen 1.800 € steuerfreie nach § 3 Nr. 26 EStG und 1.200 € steuerpflichtige und auf die Anlage S 600 € steuerfrei und 400 € steuerpflichtig.

    In der Anlage N musst Du dann ausnahmsweise tatsächlich bei der Eingabe des steuerpflichtigen Arbeitslohns vom Wert laut Anlage N abweichen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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