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Rente versteuert in den Niederlanden

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    Rente versteuert in den Niederlanden

    Hallo, ich beziehe meine Rente aus den Niederlanden und zahle dort auch die Einkommensteuer dafür. Bei der Steuererklärung habe ich unter Leibrenten/Leistungen angegeben 9= aus ausländischen Versicherungen. Aber mir wird dennoch der steuerpflichtige Teil der Rente angerechnet. Wo kann ich eintragen, dass mir auch die Einkommenssteuer in NL abgezogen wird?

    #2
    AW: Rente versteuert in den Niederlanden

    Wenn die Rente aufgrund des DBA Deutschland -Niederlande in Deutschland steuerfrei sind, darf sie nicht in der Anlage R erklärt werden. Das musst du selbst anhand des DBA überprüfen!

    Solche Einkünfte unterliegen jedoch regelmäßig dem Progressionsvorbehalt, d. h. die Einkünfte werden in die Bemessung des Steuersatzes einbezogen, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist.

    Deshalb müssen solche Einkünfte in der Anlage AUS erklärt werden. Ist die Rente in Deutschland nicht steuerfrei, ist ebenfalls die Anlage AUS notwendig, um die anzurechnende Steuer anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zusatzfrage - Rente versteuert in den Niederlanden

      Vielen Dank, Charlie24. Das hilft mir sehr weiter.
      Aber jetzt habe ich ein neues Problem bei der Aufteilung des Arbeitslohns laut Zeile 41 N-AUS. Was trage ich ein in:
      - Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn, der auf den ausländischen Staat laut Zeile 4 entfällt (wo ist Zeile 4?)
      - Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 43 der übrigen Anlage(n) N-AUS
      Kann mir da jemand weiter helfen? Vielen Dank schon mal

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        #4
        AW: Rente versteuert in den Niederlanden

        Eine Nachfrage zur Zusatzfrage: Du beziehst nicht nur Rente aus dem Ausland sondern auch noch Arbeitslohn?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Rente versteuert in den Niederlanden

          Ja, das stimmt. Ich habe bis zum 31.3. 2018 in Holland gearbeitet und bin zum 1.4.2018 in Rente gegangen. Zum 1.10.2018 bin ich dann nach Deutschland umgezogen, aber beziehe weiterhin die Rente aus Holland, und ich bezahle weiterhin Einkommenssteuer in Holland.
          Vielen DankCharlie 24, dass Du Dir das anschaust. Viele Grüsse, HelgaHolland

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            #6
            AW: Rente versteuert in den Niederlanden

            Wenn du bis zum 30.09.2018 in Holland gewohnt hast, musst du diesen Arbeitslohn ja noch komplett in Holland versteuern. Den musst du nur in der Anlage WA ESt erklären und zwar

            in der Zeile 6. Dort sind nur die Einkünfte (Bruttolohn - Werbungskosten) einzutragen. In dieser Anlage sind auch die Angaben zum dauerhaften Zuzug nach Deutschland zu machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Rente versteuert in den Niederlanden

              Nach Art 17 (1) DBA Niederlande ist deine Rente grundsätzlich in Deutschland zu versteuern ohne Steueranrechnung.
              Eine Steueranrechnung erfolgt nur, wenn deine Rente mehr als 15.000 € beträgt und daher nach Art 17 (2) DBA NL auch in den NL besteuert werden kann - Art 22 DBA NL.

              Dies gilt aber nur für die Rentenzahlungen ab dem 01.10.18, da du vorher nicht in Deutschland ansässig warst.

              Die Problematik solltest du besser bei einem Termin vor Ort mit deinem FA klären.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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