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Rechnungen aus Hongkong-Behandlung in Einkommens- und Umsatzsteuer

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    Rechnungen aus Hongkong-Behandlung in Einkommens- und Umsatzsteuer

    Bei einem Unternehmen aus Hongkong habe ich 2018 ein Datenpaket für mobiles WLAN erworben.
    Auf Anfrage habe ich erst jetzt für meine Einkommenssteuererklärung als Selbständiger eine Rechnung dort angefordert und erhalten.
    Im Nachhinein stellen sich mir erst jetzt ein paar Fragen:
    1) Da Hongkong ja keine Umsatzsteuer hat ist es wohl so, dass ich keine Umsatzsteuer abführen muss/musste, ist das korrekt? ... und auch keine Einfuhrsteuer(?, Betrag von 65 Euro) ... Es war kein Versand erforderlich, nur ein einloggen um das Datenpaket runter zu laden. Auf der Rechnung ist keine Umsatzsteuer vermerkt.
    2) Um es als Betriebsausgabe anzurechnen: Muss da noch etwas anderes als meine Adresse, deren Adresse und Unterschrift, Swift-Nr, Rechnungsnummer und Gegenstand der Rechnung genannt sein? Das Datum haben sie auf jetzt, 2019 ausgestellt.

    #2
    AW: Rechnungen aus Hongkong-Behandlung in Einkommens- und Umsatzsteuer

    1) Meiner Meinung nach unterliegt der Vorgang der deutschen Umsatzsteuer. Du musst ihn nach § 13b Umsatzsteuergesetz in der Umsatzsteuererklärung angeben.

    2) Ein Zahlungsnachweis wäre hilfreich.

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      #3
      AW: Rechnungen aus Hongkong-Behandlung in Einkommens- und Umsatzsteuer

      Vielen Dank Fant.
      Dann hoffe ich, dass das in der Jahresumsatzsteuer reichen würde. Es müsste ja quasi ein- und direkt wieder ausgebucht werden.

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