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alleinerziehend nur bis Jahresmitte, dann Steuerkl.wechsel wg Zusammenzug mit Partner

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    alleinerziehend nur bis Jahresmitte, dann Steuerkl.wechsel wg Zusammenzug mit Partner

    Hallo,

    ich bin leider etwas ratlos, wie ich im Elsterformular angebe, dass ich bis Juli 2018 alleinerziehend war (Steuerklasse 2) und ab Aug. 2018 in Steuerklasse 1 gewechselt bin auf Grund des Zusammenzuges mit meinem Partner. Somit stand mir dann auch nicht mehr der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Kann mir dazu hier jemand weiterhelfen?

    Besten Dank!

    #2
    AW: alleinerziehend nur bis Jahresmitte, dann Steuerkl.wechsel wg Zusammenzug mit Par

    Schau dir mal in der Anlage Kind die Zeilen 49 bis 51 an. Da sollte sich das richtig erklären lassen.

    In der Anlage N gibst du nur die am Jahresende zutreffende Steuerklasse 1 an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: alleinerziehend nur bis Jahresmitte, dann Steuerkl.wechsel wg Zusammenzug mit Par

      ..Herzlichen Dank! :-)

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