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steuerpflichtiges Preisgeld Wettbewerb freiberuflich, wo angeben

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    steuerpflichtiges Preisgeld Wettbewerb freiberuflich, wo angeben

    Hallo zusammen,

    Ich habe bei einem Wettbewerb ein Preisgeld gewonnen. Ich arbeite freiberuflich und der Wettbewerb war grob in meinem Bereich (kreativ). Demnach bin ich mir sicher, dass es einkommenssteuerpflichtig ist, jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig.
    Könnt ihr mir helfen, wo ich es in der Einkommenssteuererklärung angeben muss? Und muss ich es in der Umsatzsteuererklärung auch wo angeben, wenn es nicht umsatzsteuerpflichtig ist?

    Wäre lieb, wenn jemand weiß wo das hinkommt!

    Liebe Grüße
    Kaolinda

    #2
    AW: steuerpflichtiges Preisgeld Wettbewerb freiberuflich, wo angeben

    Dann bei den nicht umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in der Anlage EÜR.

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      #3
      AW: steuerpflichtiges Preisgeld Wettbewerb freiberuflich, wo angeben

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Dann bei den nicht umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in der Anlage EÜR.
      Hallo,

      die Frage war: wo ich es in der Einkommenssteuererklärung angeben muss?

      Anlage SO

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: steuerpflichtiges Preisgeld Wettbewerb freiberuflich, wo angeben

        Es sei denn, es gehört wie beschrieben zur freiberuflichen Tätigkeit. Dann EÜR und mittelbar S.

        USt ebenso bei den steuerfreien Umsätzen.

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          #5
          AW: steuerpflichtiges Preisgeld Wettbewerb freiberuflich, wo angeben

          Vielen lieben Dank schon mal euch zwei.

          Also bei EÜR nehme ich an, fällt es unter
          "15 Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet"

          und bei der USTVA ist es dann wohl
          24
          Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (zum Beispiel Umsätze nach § 4 Nummer 8 bis 28 UStG)

          ich hatte da schon alles abgesucht, war mir aber nicht sicher.

          und bei Anlage S vermutlich einfach zum Gewinn dazu?

          Vielen Dank, ihr habt mir schon mal viel weitergeholfen und auch noch so schnell!

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            #6
            AW: steuerpflichtiges Preisgeld Wettbewerb freiberuflich, wo angeben

            Der Gewinn laut EÜR für die Anlage S erhöht sich ja automatisch, wenn du es in der EÜR bei Betriebseinnahmen einfügst.

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