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Änderung "Gesonderte und Einheitliche Feststellung"

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    Änderung "Gesonderte und Einheitliche Feststellung"

    Hallo zusammen,

    meine Schwester und ich haben von unseren Eltern ein Haus geschenkt bekommen.
    Wir stehen gemeinsam im Grundbuch und vermieten das gute Stück seit mehreren Jahren schon.
    Die Einnahmen werden über das Formular "Gesonderte und Einheitliche Feststellung"
    jedes Jahr von mir gemeldet. Bisher zu gleichen Teilen, also 50% Mieteinahmen bei mir und 50% bei meiner Schwester.
    Ab 2019 sollen die Einnahmen aber nur noch bei mir landen, reicht es da dieses Formular anzupassen auf
    100% bei mir und 0% bei meiner Schwester. Sie soll ja auf nicht erhaltene Einnahmen keine Steuern zahlen müssen.
    Grundbucheintragungen würden erst mal so bleiben.

    Schon mal Danke für Hilfe.

    #2
    AW: Änderung "Gesonderte und Einheitliche Feststellung"

    Dies ist keine Frage der elektronischen Steuererklärung sondern eine Rechtsfrage. Für die Verteilung der Einkünfte ist grundsätzlich erst einmal der Grundbucheintrag massgebend. Ich empfehle Ihnen diese Frage mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Bearbeiter im Finanzamt zu klären.

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      #3
      AW: Änderung "Gesonderte und Einheitliche Feststellung"

      Man kann den gesamten Überschuss abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilen, das lässt sich in der Anlage FE 1 problemlos darstellen.

      Ob die zugrundeliegende Vereinbarung wirksam ist und vom Finanzamt anerkannt wird, ist allerdings eine Rechtsfrage, wobei der richtige Ansprechpartner hier zunächst ein Steuerberater oder Rechtsanwalt ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Änderung "Gesonderte und Einheitliche Feststellung"

        Wenn es anerkannt wird, braucht man aber gar keine Feststellung mehr. Dann kann 100 % in deine Einkommensteuererklärung. Eine Feststellung mit 100/0 ist Quatsch.

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          #5
          AW: Änderung "Gesonderte und Einheitliche Feststellung"

          Hallo zusammen, da ich meine Steurerklärung selber mache, werde ich wohl mal beim Finanzamt anrufen.

          Danke euch.

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