Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zuordnung Steuerklasse bei gesonderte Zahlung eines ausgeschiedenen MA mit ....

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zuordnung Steuerklasse bei gesonderte Zahlung eines ausgeschiedenen MA mit ....

    Versorgungsbezügen.

    Hallo Zusammen,

    folgender Fall:

    Ein ruhender Arbeitsvertrag wurde wegen der dauerhaften Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente aufgelöst Während der befristeten EU-Rente über 2 Jahre gab es keine Bezüge vom AG. Seit dieser Zeit Bezog der AN durch unsere ZVK Rente und zudem EU-Rente. Diese werden jetzt dauerhaft weitergezahlt.

    Nun erfolgt eine gesonderte Zahlung, Urlaubsabgeltung, nach rechtlichem Anspruch. Der möchte die gesonderte Zahlung, ein größerer Betrag nach seiner StK 1
    abgerechnet haben und nicht nach StK 6.

    Aufgrund der ZVK-Rente, welche nach der Abmeldung in StK 1 rutschte und der erneute Anmeldung für die gesonderte Zahlung wird hier für die StK 6 ermittelt.

    1. Kann hier ein einheitliches Dienstverhältnis für beide Lohnarten angesetzt werden und damit die StK 1?
    oder
    2. Kann hier für die gesonderte An-und Abmeldung für die gesonderte Zahlung als Hauptarbeitgeber angemeldet werden und die ZVK wird zum Nebenarbeitgeber?

    Falls Punkt 2 zum Tragen kommt, wird die ZVK nach der Abmeldung automatisch wieder Hauptarbeitgeber?

    Wäre über jede Hilfe dankbar und über ein Feedback sehr interessiert.

    Vielen Dank

    Beate
    Zuletzt geändert von Basic; 02.10.2019, 04:02.

    #2
    AW: Zuordnung Steuerklasse bei gesonderte Zahlung eines ausgeschiedenen MA mit ....

    Hallo Basic,

    es handelt sich doch um eine rückwirkende Angelegenheit ?
    Die ZVK-Rente wird doch regelmäßig weitergezahlt.
    Der betroffene AN muss doch bei Steuerklasse VI eine Einkommensteuererklärung machen, da entsteht ihm doch kein Nachteil.

    Der einfachste Weg wäre doch in der Lohnsteuerbescheinigung für die ZVK die Urlaubsabgeltung mit einzutragen.
    Ein Nebenarbeitsverhältnis wird nicht automatisch geändert, auch wenn ein Hauptarbeitsverhältnis wegfällt.

    Tschüß

    Kommentar

    Lädt...
    X