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Fragebogen i. ELSTER koennen v. zustaend. Finanzb.n nicht gelesen werden

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    Fragebogen i. ELSTER koennen v. zustaend. Finanzb.n nicht gelesen werden

    Ich habe im Juli den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, wegen einer eigengenutzten Photovoltaikanlage, erfolgreich im ELSTER übermittelt.
    In den letzen Tagen erhalte ich Drohbriefe vom Finanzamt Regensburg, unter Androhung von Strafe, ich soll meine Daten elektronisch übermitteln. Bei einem Anruf im Finanzamt wurde mir erklärt, dass die Angaben nicht gelesen werden können. Bisher habe ich noch keinen erreicht, der die Funktionalität meines ELSTER Programms herstellen könnte.
    Gibt es eine Adresse, Tel. Nr. bei der ich nicht nur unnütze Standard-Antworten erhalte und das ELSTER-Programm gecheckt wird.

    #2
    AW: Fragebogen i. ELSTER koennen v. zustaend. Finanzb.n nicht gelesen werden

    Warum soll das Finanzamt die Daten nicht lesen können. übermitteln Sie dem Finanzamt als Nachweis der Datenübermittlung doch das Überragungsprotoll der Datenübermittlung oder alternativ die Bestätigung der Annahme der Übermittlung aus Ihrem Posteingang aus Ihrem Postfach aus Ihrem Benutzerkonto bei Mein Elster. Haben Sie auch überprüft,ob die Steuernummer auf der Mahnung des Finanzamts mit der Steuernummer in Ihrer Datenübermittlung übererintimmt?
    Zuletzt geändert von ; 02.10.2019, 20:56.

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      #3
      AW: Fragebogen i. ELSTER koennen v. zustaend. Finanzb.n nicht gelesen werden

      Die ELSTER-Beauftragten beim Finanzamt Regensburg sind telefonisch unter 0941 / 5024 - 1501 oder 1502 zu erreichen.

      Das könnte allerdings am Freitag wegen des Brückentages schwierig sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Fragebogen i. ELSTER koennen v. zustaend. Finanzb.n nicht gelesen werden

        Zitat von Ökologischer Rentner Beitrag anzeigen
        In den letzen Tagen erhalte ich Drohbriefe vom Finanzamt Regensburg, unter Androhung von Strafe, ich soll meine Daten elektronisch übermitteln..
        Hallo Ökologischer Rentner,
        was wird den in den "Drohbriefen" genau gefordert ?
        Werden etwa die fehlenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen an gemahnt ?

        Tschüß

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          #5
          AW: Fragebogen i. ELSTER koennen v. zustaend. Finanzb.n nicht gelesen werden

          Hallo Charlie24
          Danke für die Telefonverbindung.
          Ich habe angerufen, und der Computer sagte: " Die Stelle ist auf bis weiters nicht besetzt und die Mail-Box nimmt keine Nachrichten mehr an."
          Bei einer Supportanfrage bei ELSTER Noreply Service, wurde ich an den ELSTER-Beauftragten von Regensburg verwiesen. Vermutlich hat er auch die Tel. 5024 1501.

          Es wäre schön gewesen, wenn ich damit weiter gekommen wäre.

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            #6
            AW: Fragebogen i. ELSTER koennen v. zustaend. Finanzb.n nicht gelesen werden

            Um die Frage meiner Vorposter zu wiederholen:
            Was genau wird unter Androhung eines Zwangsgeldes vom FA angefordert?

            Wurde denn inzwischen ggf. eine Steuernummer für die PV Anlage erteilt?

            Nach meinem Kenntnisstand sollte es bei der Übermittlung des Fragebogens steuerliche Erfassung über "Mein ELSTER" und dessen Weiterverarbeitung keine Probleme geben (zumindest nicht in Hessen).
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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