Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zuschuss Kinderbetreuung und Fahrtkosten (Agentur für Arbeit)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zuschuss Kinderbetreuung und Fahrtkosten (Agentur für Arbeit)

    Hallo zusammen,

    ich stehe vor zwei Problemen, welche beide mit Zuschüssen durch die Agentur für Arbeit zusammenhängen:

    Meine Frau macht derzeit eine Umschulung und erhält von der Agentur für Arbeit
    1) einen Zuschuss für Kinderbetreuung i.H.v. 130€/Monat (in 2018: 780€) und
    2) einen Zuschuss für Fahrtkosten (Wohnung-Schule) i.H.v. 130€/Monat (in 2018: 910€)

    zu 1) In 2018 entstanden Betreuungskosten i.H.v. 420€, erhalten hat Sie 780€. Beides gebe ich in Anlage Kind ein (Zeile 67 und 68). Muss ich dann die gesamten 780€ angeben oder nur 420€ um auf 0 zu kommen?

    zu 2) Ich würde die Fahrtkosten unter dem Punkt "Fortbildung" bei den Werbungskosten ansetzen (Anlage N, Zeile 44). In 2018 waren es 128 Schultage mit 50km Fahrtstrecke (hin-und zurück). Wie sieht das nun mit dem Fahrtkostenzuschuss aus. Reduziert der 1:1 die entstandenen Fahrkosten (also 128x50kmx0,30€/km abzgl. den erhaltenen 910€)? Oder muss ich das woanders erfassen, weil das auch ein steuerfreier Zuschuss ist?

    Besten Dank schonmal für die Hilfe.

    #2
    AW: Zuschuss Kinderbetreuung und Fahrtkosten (Agentur für Arbeit)

    Zitat von spikesk Beitrag anzeigen
    hallo zusammen,

    ich stehe vor zwei problemen, welche beide mit zuschüssen durch die agentur für arbeit zusammenhängen:

    Meine frau macht derzeit eine umschulung und erhält von der agentur für arbeit
    1) einen zuschuss für kinderbetreuung i.h.v. 130€/monat (in 2018: 780€) und
    2) einen zuschuss für fahrtkosten (wohnung-schule) i.h.v. 130€/monat (in 2018: 910€)

    zu 1) in 2018 entstanden betreuungskosten i.h.v. 420€, erhalten hat sie 780€. Beides gebe ich in anlage kind ein (zeile 67 und 68). Muss ich dann die gesamten 780€ angeben oder nur 420€ um auf 0 zu kommen?

    Zu 2) ich würde die fahrtkosten unter dem punkt "fortbildung" bei den werbungskosten ansetzen (anlage n, zeile 44). In 2018 waren es 128 schultage mit 50km fahrtstrecke (hin-und zurück). Wie sieht das nun mit dem fahrtkostenzuschuss aus. Reduziert der 1:1 die entstandenen fahrkosten (also 128x50kmx0,30€/km abzgl. Den erhaltenen 910€)? Oder muss ich das woanders erfassen, weil das auch ein steuerfreier zuschuss ist?

    Besten dank schonmal für die hilfe.

    grüsse, subvention ist immer wichtig und mehr bei kindern, sollte niemals verlassen.

    Kommentar


      #3
      AW: Zuschuss Kinderbetreuung und Fahrtkosten (Agentur für Arbeit)

      Zitat von CALUCHO Beitrag anzeigen
      grüsse, subvention ist immer wichtig und mehr bei kindern, sollte niemals verlassen.
      Spam oder nicht? Mal abwarten!

      Zur Frage 2: Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse reduzieren in jedem Fall die Werbungskosten. Wenn es sich um Fortbildungskosten handelt und Hin- und Rückweg angesetzt werden dürfen,

      was ich nicht geprüft habe, müssen sie direkt abgezogen werden. Falls nur die Entfernungspauschale zustehen würde, ist der Zuschuss in Zeile 39 der Anlage N zu erklären.

      Zur Frage 1: Vielleicht ist es am einfachsten, keine Kinderbetreuungskosten geltend zu machen. Du kannst ja mal ausprobieren, was die Steuerberechnung bei korrekter Eingabe auswirft.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Zuschuss Kinderbetreuung und Fahrtkosten (Agentur für Arbeit)

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Zur Frage 2: Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse reduzieren in jedem Fall die Werbungskosten. Wenn es sich um Fortbildungskosten handelt und Hin- und Rückweg angesetzt werden dürfen,

        was ich nicht geprüft habe, müssen sie direkt abgezogen werden. Falls nur die Entfernungspauschale zustehen würde, ist der Zuschuss in Zeile 39 der Anlage N zu erklären.

        Zur Frage 1: Vielleicht ist es am einfachsten, keine Kinderbetreuungskosten geltend zu machen. Du kannst ja mal ausprobieren, was die Steuerberechnung bei korrekter Eingabe auswirft.
        Danke!! Werde es so ausprobieren.

        Kommentar

        Lädt...
        X