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Verlustvorträge vor 2009 nach §23 in 2019 für Steuererkl 2017 gelten machen

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    Verlustvorträge vor 2009 nach §23 in 2019 für Steuererkl 2017 gelten machen

    Hallo zusammen,

    wie ich im Internet lesen konnte sind Altverluste aus Zeiten vor 2009 bis Ende 2013 noch verrechenbar. Soweit, so gut.. Zu diesem Thema habe ich aber auch anderes gelesen, was mich nun verwirrt hat. Deshalb mein Beitrag hier.

    Mir liegen Verlustfeststellungsbescheid aus den Steuererklärungen 2013, 2014 und 2015 vor. Die Steuererklärung 2016 wurde letzte Woche, ohne den Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts abgegeben. Genauso wie die Anträge von 2010 bis 2015. Obwohl ich in den Jahren Kapitalerträge hatte, die ich hätte damit verrechnen lassen können - dumm gelaufen.

    1. Kann ich jetzt noch Rückwirkend einen Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehaltes für die Steuerjahre 2010 bis 2015 stellen?

    2. Kann ich dieses auch noch für die letzte Woche abgegebene Steuererklärung 2016 machen?

    3. Kann ich den Antrag auch für die noch nicht abgegeben Steuererklärung 2017 machen? Diese ist zur Zeit in Bearbeitung.

    Danke für eure Hilfe.

    LG

    #2
    AW: Verlustvorträge vor 2009 nach §23 in 2019 für Steuererkl 2017 gelten machen

    Bei festgestellten Veräußerungsverlusten aus Altpapieren gab es die Übergangsregelung, dass sie auf Antrag bis einschließlich 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren verrechnet werden konnten. Danach wurden sie in Verluste aus normalen privaten Veräußerungsgeschäften umgewandelt und sind mit solchen verrechenbar.

    Insoweit bis 2013 der Antrag auf Anwendung der alten Rechtslage bzgl. Veräußerungsgeschäfte von Wertpapieren nicht gestellt wurde, ist der Zug wegen mutmaßlicher Bestandskraft der Bescheide abgefahren.

    Was für 2016 beantragt werden soll, ist mir unklar, da es keine Option zur Anwendung der alten Rechtslage mehr gibt. Ansonsten kann man gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und beantragen, was man will, egal wie unsinnig es ist.

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      #3
      AW: Verlustvorträge vor 2009 nach §23 in 2019 für Steuererkl 2017 gelten machen

      Hallo Multi,

      so wie Du es beschrieben hast, war es für mich auch immer klar... Mich haben andere Forenbeiträge, nicht hier, verunsichert.

      Da der Punkt 1 nicht möglich ist. Entfallen die Punkte 2 und 3.

      Danke für Deine schnelle Antwort.

      LG

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