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Um die einbehaltene Lohnsteuer

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    Um die einbehaltene Lohnsteuer

    Hallo liebes Forum,

    ich würde meine Studienkosten gerne im Verlustvortrag vermerken lassen, um sie mir bei meinem ersten richtigen Gehalt später mal anrechnen lassen zu können.
    Wenn ich die Steuererklärung für 2018 abgebe, um die einbehaltene Lohnsteuer aus meinem Ferienjob zurückzubekommen, muss ich dann zwangsweise auch in dieser Steuererklärung alle meine Kosten fürs Studium mit angeben, oder kann ich das auch später noch nachreichen?

    Und kann man im Verlustvortrag auch tatsächlich Dinge wie Miete und Fahrtkosten in die Heimat angeben?
    Dann kommt ja echt einiges zusammen

    #2
    AW: Um die einbehaltene Lohnsteuer

    Das ist eine steuerrechtliche Frage, die dir nur Steuerberater beantworten dürfen.
    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

    Kommentar


      #3
      AW: Um die einbehaltene Lohnsteuer

      Aufwendungen müssen grundsätzlich in der Steuererklärung des Jahres geltend gemacht werden, in der sie entstanden sind.

      https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

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