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Reverse Charge Vereinnahm

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    Reverse Charge Vereinnahm

    Hallo zusammen,
    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Wenn ich als Kleinunternehmer eine Reverse Charge Eingangsrechnung erhalte, muss ich dann die gezahlte Umsatzsteuer In der EÜR in Zeile 16 „Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben“ geltend machen?

    #2
    AW: Reverse Charge Vereinnahm

    Wie kommst du darauf? Du bist Schuldner der Umsatzsteuer, aber du hast sie doch nicht vereinnahmt.

    Die Zeile 16 gehört zum Abschnitt Betriebseinnahmen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Reverse Charge Vereinnahm

      Ich war mir bisher auch eigentlich sicher, dass ich es nicht in Zeile 16 eintragen muss.
      Wenn ich aber eine Reverse Charge Rechnung in meinem Buchhaltungsprogramm buche, taucht die gezahlte Umsatzsteuer unter Einnahmen auf.
      Das hatte mich etwas verunsichert.

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        #4
        AW: Reverse Charge Vereinnahm

        Zitat von svenn Beitrag anzeigen
        in meinem Buchhaltungsprogramm
        Mit Mein Elster ist das aber in dieser Form nicht möglich. Ich denke Du hast Dich im Unterforum geirrt.

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          #5
          AW: Reverse Charge Vereinnahm

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Mit Mein Elster ist das aber in dieser Form nicht möglich. Ich denke Du hast Dich im Unterforum geirrt.
          Nein habe ich nicht. Ich fülle die EÜR mit Mein Elster aus. Benutze aber trotzdem ein Buchhaltungsprogramm, weil das ganze dann übersichtlicher für mich ist.

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            #6
            AW: Reverse Charge Vereinnahm

            Jedenfalls führt das Reverse-Charge-Verfahren bei niemandem zur Einnahme von Umsatzsteuer - außer beim Finanzamt.

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              #7
              AW: Reverse Charge Vereinnahm

              Ok, vielen Dank für eure schnelle Hilfe!

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                #8
                AW: Reverse Charge Vereinnahm

                Vielleicht verwendest du schlicht das falsche Konto für die Buchungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Reverse Charge Vereinnahm

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Vielleicht verwendest du schlicht das falsche Konto für die Buchungen.

                  Ich buche das ganze auf das Konto "Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb nach §13b 19% Umsatzsteuer ohne Vorsteuer Abzug".
                  Das müsste meiner Auffassung nach das richtige Konto sein.

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                    #10
                    AW: Reverse Charge Vereinnahm

                    Hat das Konto in deiner Buchhaltung auch eine Nummer?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Reverse Charge Vereinnahm

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Hat das Konto in deiner Buchhaltung auch eine Nummer?
                      (Skr03) 3435 das ist die netsprechende Kontonummer

                      Das Konto 3143 habe ich auch probiert. Mit gleichem Ergebnis.

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                        #12
                        AW: Reverse Charge Vereinnahm

                        Lieferungen aus der EU und den Bezug von sonstigen Leistungen solltest du natürlich nicht vermengen.

                        Ich habe es mir in einem Buchhaltungsprogramm angesehen. Da wird getrickst, möglicherweise können die das auch gar nicht anders, um die Voranmeldung korrekt erzeugen zu können.

                        Es wird tatsächlich eine Einnahme gebucht. Um die wieder auszugleichen, wird die nicht abziehbare Vorsteuer dann bei den übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (Kennzahl 183) eingetragen,

                        so dass deine EÜR im Saldo wieder stimmt. Richtig ist diese Vorgehensweise meines Erachtens nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Reverse Charge Vereinnahm

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Lieferungen aus der EU und den Bezug von sonstigen Leistungen solltest du natürlich nicht vermengen.

                          Ich habe es mir in einem Buchhaltungsprogramm angesehen. Da wird getrickst, möglicherweise können die das auch gar nicht anders, um die Voranmeldung korrekt erzeugen zu können.

                          Es wird tatsächlich eine Einnahme gebucht. Um die wieder auszugleichen, wird die nicht abziehbare Vorsteuer dann bei den übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (Kennzahl 183) eingetragen,

                          so dass deine EÜR im Saldo wieder stimmt. Richtig ist diese Vorgehensweise meines Erachtens nicht.

                          Das Lieferungen aus der EU und Bezug von sonstigen Leistungen nicht das selbe ist, ist mir durchaus bewusst.
                          Ich hatte das Konto 3435 nur ausprobiert, weil ich probieren wollt wie es dann gebucht wird.

                          Auf jeden Fall noch mal Danke für deine Hilfe.
                          Dann weiß ich jetzt das ich es in der Vergangenheit doch richtig eingetragen habe.

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