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Beschränkt Steuerpflichtige ab 2020 im ELStAM-Verfahren

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    Beschränkt Steuerpflichtige ab 2020 im ELStAM-Verfahren

    Hallo Zusammen,
    ab 01.01.2020 sollen beschränkt Steuerpflichtige mit ins Verfahren.
    Kann ich als AG am 03.01.2020 eine Ident zum 01.12.2019 anfordern?

    #2
    AW: Beschränkt Steuerpflichtige ab 2020 im ELStAM-Verfahren

    Frühestens ab 01.01.2020 sollen beschränkt Steuerpflichtige mit ins Verfahren.

    Mehr wissen wir hier im Anwenderforum bisher nicht, es sei denn, es würde sich ein Entwickler hierher verirren, was nur selten der Fall ist.

    Eine ID kann der Arbeitnehmer erst mitteilen, wenn er eine zugeteilt bekommen hat
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Beschränkt Steuerpflichtige ab 2020 im ELStAM-Verfahren

      Vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        AW: Beschränkt Steuerpflichtige ab 2020 im ELStAM-Verfahren

        Hallo Jana.Koren,

        viele beschränkt Steuerpflichtige sind schon in ELSTAM gespeichert, aber Arbeitgeber sollen erst ab 01.01.2020 den Abruf vornehmen können.
        Voraussetzung natürlich wie schon erwähnt eine gültige Id.-Nummer.
        Man kann gspannt sein.

        Tschüß

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