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Fragebogen Zur Steuerlichen Erfassung - Reverse Charge - Kleinunternehmerregelung

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    Fragebogen Zur Steuerlichen Erfassung - Reverse Charge - Kleinunternehmerregelung

    Hallo,

    ich komme gerade von meinem zustaendigen Finanzamt, das mir erstaunlicherweise nicht weiterhelfen konnten. Deshalb jetzt meine Fragen hier, vielleicht hat ja jemand Erfahrung in dem Bereich!

    1. Ich bin freiberufliche Uebersetzerin und bekomme meine Auftraege ueber die Freelancerplattform Upwork. Meine Kunden/Auftraggeber sind ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in den USA. Online habe ich herausgefunden, dass ich aus diesem Grund keine Umsatzsteuer bezahlen muss (Reverse Charge). Ist das soweit richtig?

    2. Welchen Einfluss hat das auf die Kleinunternehmergrenze? Fliessen diese Einnahmen dennoch in den Betrag mit ein, der festlegt, ob ich als Kleinunternehmer durchgehe oder nicht? Falls ja, laege ich vermutlich etwas oberhalb der Grenze und muesste Umsatzsteuer bezahlen.

    3. Falls Einnahmen aus einem Drittland bezueglich Umsatzsteuer und Kleinunternehmergrenze nicht beruecksichtigt werden: Wie fuelle ich dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus? Abschnitt 3 (Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen) dient ja der Berechnung der Einkommenssteuer und muss definitiv ausgefuellt werden. Bleibt Abschnitt 7 (Angaben zur Anmeldung und Abfuehrung der Umsatzsteuer) dagegen leer bzw. Betrag 0,00?

    4. Muss ich sonst noch etwas beachten?


    Vielen Dank fuer Eure Hilfe!
    Zuletzt geändert von tatjanab; 16.10.2019, 17:03.

    #2
    AW: Fragebogen Zur Steuerlichen Erfassung - Reverse Charge - Kleinunternehmerregelung

    1. Meiner Meinung nach ja.

    2. Nach § 19 Abs. 3 sollten Auslandsumsätze nicht berücksichtigt werden.

    3. Ich denke Du solltest schon den gesamten Umsatz angeben. Das wird sicher zu Missverständnissen führen können.

    4. Ja.

    Kommentar


      #3
      AW: Fragebogen Zur Steuerlichen Erfassung - Reverse Charge - Kleinunternehmerregelung

      Bei deiner Konstellation solltest du dich steuerlich beraten lassen, ob die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung wirklich sinnvoll ist.

      Im Forum darf keine Steuerberatung erfolgen.

      3. Ich denke Du solltest schon den gesamten Umsatz angeben. Das wird sicher zu Missverständnissen führen können.
      Die Angabe von Umsätzen, die nicht zum Gesamtumsatz rechnen, könnte allerdings ebenfalls zu Missverständnissen führen.

      Mit ElsterFormular haben die Fragen alle nichts zu tun, da gibt es noch nicht einmal den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ich verschiebe dann mal nach Mein ELSTER.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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