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"Alte" Steuererklärungen nach Heirat abgeben - neue oder alte Angaben?

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    "Alte" Steuererklärungen nach Heirat abgeben - neue oder alte Angaben?

    Hallo zusammen,
    ich habe folgende Frage:
    Ich habe 2017 geheiratet und noch keine Steuererklärungen abgegeben. Damit möchte ich nun anfangen und kann die freiwilligen Steuererklärungen ja noch für 2015 und später abgeben.
    Für 2015: Gebe ich im Hauptvordruck unter "Steuerpflichtige Person" die Daten ein, wie sie damals waren oder heute sind?
    Unterschiedlich ist neben der Adresse der Nachname und der Beruf.
    Bei der Adresse soll man ja die aktuelle angeben, gilt dies auch für die restlichen Angaben?

    Über Hilfe bin ich dankbar

    Vielen Dank schon mal

    #2
    AW: "Alte" Steuererklärungen nach Heirat abgeben - neue oder alte Angaben?

    Name und Adresse müssen aktuell sein, den Beruf kannst du passend für das jeweilige Erklärungsjahr angeben.

    Verheiratet darfst du natürlich erst ab 2017 eintragen, ab da wäre dann auch die Zusmmenveranlagung möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: "Alte" Steuererklärungen nach Heirat abgeben - neue oder alte Angaben?

      Super, danke für die schnelle Antwort!

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