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derz. Studentin - abgeschl. Erstausbildung - 3 Jahre angestellt - Studium inkl. USA

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    derz. Studentin - abgeschl. Erstausbildung - 3 Jahre angestellt - Studium inkl. USA

    Hallo ihr Lieben,

    ich mache gerade meine erste Steuererklärung und da es für mich Neuland ist, habe ich noch ein paar Fragen deren Antworten ich genau so nicht im Netz rauslesen kann.
    Ich wollte gern alle meine Formulare über Mein Elster einreichen.

    Genauer gesagt, wollte ich die letzten 7 Jahre einreichen - mit dem Hintergrund, dass ich aktuell keine Steuern zahle und daher Erklärungen mit dme Häkchen zum Verlustvortrag einreichen möchte UND das meiner Meinung nach auch im Jahr 2012 bereits der Fall war. Allerdings nicht durchgehend.

    Ich habe von September 2011 - Juni 2013 eine Ausbildung im Betrieb gemacht - dadurch dass es eine duale Ausbildung war, kann ich die Sonderkosten als Werbungskosten ansetzen, ist das richtig? Die Bezahlung war gleichzeitig so niedrig, dass ich keine Steuern gezahlt habe - sollte eine Ansetzung als Werbungskosten möglich sein, kann ich 2012 definitiv mit dem Häkchen zum Verlustvortrag einreichen, richtig?
    In 2013 habe ich erst ab Juli 2013 im Angestelltenverhältnis gearbeitet und hatte gleichzeitig aufgrund der Entfernung zur Berufsschule relativ hohe Werbungskosten im ersten Halbjahr. Ich habe aber ab der zweiten Jahreshälfte Steuern gezahlt.
    Wenn die Summe der Erträge (?) trotzdem negativ ist, kann ich auch hier einen Verlustvortrag einreichen, oder? Und wenn nicht, wird 2012 mit 2013 verrechnet oder ist das dann nicht möglich, weil 2013 außerhalb der 4 jährigen Frist liegt?
    Was passiert, wenn ich das Häkchen setze und dann kein Verlustvortrag möglich ist? Sagt mir Elster das dann?

    Allgemein bin ich auch unsicher, was mit dem Jahr 2014 passiert, hier habe ich normal im Angestelltenverhältnis gearbeitet und Steuern gezahlt und gehe aber davon aus, dass ich aufgrund der Verlustvorträge lückenlose Steuererklärungen einreichen kann/soll/muss?
    Eigentlich ginge ja aufgrund der 4 jährigen Festsetzungsfrist nur 2015, 2016, 2017, 2018....
    Auch 2015 und 2016 habe ich Steuern gezahlt, im Oktober 2016 habe ich dann mein Bachelorstudium begonnen - es zählt aufgrund vorangegangener Berufsausbildung als Zweitausbildung und ich kann Werbungskosten ansetzen, richtig?
    Ich habe allerdings für das Studium an sich keine hohen Werbungskosten bis zum Jahr 2018. Hier habe ich ein Auslandssemester gemacht während ich meine Wohnung in Deutschland behalten habe (doppelte Haushaltsführung).
    Hier tauchen für mich ein paar weitere Fragen auf.

    - Ich habe u.a. zur Finanzierung den Bildungskredit sowie einen weiteren KFW Kredit genutzt und es ist die Rede davon, dass ich Schuldzinsen ansetzen kann. Ich kann absolut nicht nachvollziehen was es bedeutet bzw was genau ich wo ablesen und absetzen dürfte.
    - Ist es richtig, dass ich die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand für 90 Tage (Ausland USA Rest 51 Euro) einfach ansetzen kann?
    - Mit der Bezahlung der Unterkunft hing verpflichtend ein Cafeteriaplan (also Verpflegung) zusammen, den ich aufgrund der unpassenden Zeiten fast nie genutzt habe. Und ich habe in einer Summe gezahlt - kann ich die gesamte Summe für Zahlung der Unterkunft angeben?

    Insgesamt würde ich für 2017, 2018 und 2019 wieder das Häkchen bei Verlustvortrag setzen. Ich habe zu keiner Zeit mehr verdient als 450 Euro (ansonsten Bafög, Halbwaisenrente...)

    Ab 2019 habe ich ein Kleingewerbe, da bleibe ich aber unter dem Satz ab dem ich Umsatzsteuer zahlen muss, es ist ein sehr geringer Verdienst aufs Jahr gesehen.

    Allgemein bin ich auch unsicher, ob ich die Angabe, wieviel Geld von meiner Halbwaisenrente monatlich an Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abgehen, wo eintragen muss.
    In 2012 habe ich KV und PV Beiträge von meinem Azubigehalt gezahlt und nur diese entsprechend von der Lohnsteuerabrechnung eingetragen. Da ich keine weiteren eigenen Kosten damit hatte (zusätzliche KV/PV?), habe ich nichts weiter eingetragen.
    Ich bin sehr unsicher, wie ich das für die studentischen Beträge halten muss.
    Oktober 16 - Dezember 16 wurde der KV/PV Betrag komplett von der Rentenversicherung übernommen, ab Januar 2017 gab es eine neue Regelung und ich habe selbst die Versicherungsbeiträge gezahlt, trotzdem gehen die Beiträge weiter von der Halbwaisenrente ab.


    Entschuldigt, dass das so ein Riesenfragenpost ist, ich weiß ich sollte eigentlich bei dem Umfang zu einem Steuerberater gehen, ich habe nur leider absolut keine Kontakte und kein Budget und würde die Formulare unheimlich gern selbst absenden. Ich habe nicht das Gefühl, dass mir am Ende irgendwo ein Vorteil zugute kommt außer bei den Kosten für das Auslandssemester als Verlustvortrag und das aber ja auch nur wenn ich in 2020 direkt genügend verdiene?

    Von einem Verlustrücktrag habe ich im Formular auch nirgends etwas sehen können.


    Jeder der sich erbarmt, all das zu lesen und mir irgendwelche Tipps geben könnte - tausend Dank!

    #2
    AW: derz. Studentin - abgeschl. Erstausbildung - 3 Jahre angestellt - Studium inkl. U

    Den Begriff Sonderkosten gibt es im Steuerrecht nicht.

    Einen Verlust gibt es, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Bei reinen Arbeitnehmern also wenn die Werbungskosten höher sind als das Bruttogehalt.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.10.2019, 06:55.

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      #3
      AW: derz. Studentin - abgeschl. Erstausbildung - 3 Jahre angestellt - Studium inkl. U

      Vielen Dank. Meinte natürlich die Sonderausgaben.

      Und danke nochmal für diese Klarstellung - für die die Ahnung haben, ist sowas sicher selbstverständlich...
      Heißt das aber, dass egal ist, ob ich bei meinem Bruttoverdienst Steuern gezahlt habe?

      Ich habe in 2012 einen Bruttoarbeitslohn von 6.600 Euro gehabt. Keine einbehaltene Lohnsteuer etc, nur RV und KV/PV.
      Ich hatte Werbungskosten in Höhe von 2.264 Euro.
      Hier wollte ich einen Verlustvortrag stellen - einfach Frage ~das ist also nicht möglich, da ich an sich Einnahmen hatte?

      Wenn das so ist, die nächste Frage - falle ich dennoch unter die Sonderregelung dass ich meine Einkommenssteuererklärung für die letzten 7 Jahre abgeben kann, "nur" weil ich seit 2017 keine Einnahmen hatte und somit Verlustvorträge für die vergangenen zwei Jahre stelle?

      Oder soll ich doch nur alles ab 2015 einreichen?

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        #4
        AW: derz. Studentin - abgeschl. Erstausbildung - 3 Jahre angestellt - Studium inkl. U

        Ja, für 2012 wars das dann. Eine Steuererklärung kann grundsätzlich höchstens für 4 Jahre rückwirkend abgegeben werden. Ausnahme wäre die Erklärung zur Verlustfeststellung. Aber 2012 hattest Du keinen Verlust.

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          #5
          AW: derz. Studentin - abgeschl. Erstausbildung - 3 Jahre angestellt - Studium inkl. U

          Danke.

          Ich dachte tatsächlich, es würde damit zusammen hängen, dass ich trotz Einkommen in 2012 unter der Grenze lag und keine Steuern bezahlt hatte und dass das Einkommen nur in Verbindung mit den gezahlten Steuern zählt.

          Somit bin ich davon ausgegangen, dass ich einen Verlust habe. Und habe mich weitergehend gefragt, ob ein Jahr Verlustvortrag genügt, um dann auch 2013 und 2014 einreichen zu "müssen".

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            #6
            AW: derz. Studentin - abgeschl. Erstausbildung - 3 Jahre angestellt - Studium inkl. U

            Ich habe in 2012 einen Bruttoarbeitslohn von 6.600 Euro gehabt. Keine einbehaltene Lohnsteuer etc, nur RV und KV/PV.
            Ich hatte Werbungskosten in Höhe von 2.264 Euro.
            Hier wollte ich einen Verlustvortrag stellen - einfach Frage ~das ist also nicht möglich, da ich an sich Einnahmen hatte?
            Das führt zu keinem Verlust, weil bei Brutto 6.600 Euro minus Werbungskosten 2.264 Euro immer noch positive Einkünfte in Höhe von 4.336 Euro verbleiben!

            Du musst jedes Jahr einzeln betrachten, um zu sehen, ob ein Antrag auf Verlustfeststellung überhaupt Sinn macht. 2012 bringt jedenfalls nichts!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: derz. Studentin - abgeschl. Erstausbildung - 3 Jahre angestellt - Studium inkl. U

              Vielen lieben Dank!

              Dann reiche ich nur 2015, 16, 17 und 18 ein.

              Vielleicht kann mir dennoch jemand ein paar weitere Fragen beantworten.


              Frage zu 2016 und zu meiner KV/PV als Student mit Halbwaisenrente:
              In 2015 und 2016 habe ich ein normales Einkommen (24.321 in 2015 und 23.636 in 2016) und Werbungskosten unter dem Pauschbetrag.
              Ab Oktober 2016 hat allerdings die gesetzl. Rentenversicherung meine KV und PV gezahlt (studentisch versichert mit Halbwaisenrente).
              Das waren bei mir Beiträge von 18,38 gesamt für KV, davon die Hälfte, 9,19 "Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers", die andere Hälfte ich.
              Dann steht noch ein "Zusatzbeitrag zu dieser Krankenkasse" dabei (1,38 Euro).
              Bzgl. Pflegeversicherung steht nur dabei, dass mir dieser Betrag abgezogen wird (3,27 Euro).

              Nun macht es mir die "Anlage Vorsorgeaufwand" ja einfach, die Daten von meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung abzuschreiben, aber wie sieht es mit diesen zusätzlichen Zahlen aus?

              Ist es richtig, meinen Beitrag (ich bin also als Halbwaise Rentner?) unter
              "17- Beiträge zu Krankenversicherungen - ohne Beiträge, die in Zeile 12 geltend gemacht werden - (zum Beispiel bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern, wenn in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde)"

              einzutragen und die andere Hälfte unter
              “22 - Zuschuss zu den Beiträgen der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherungen laut Zeile 17 und / oder 19 - ohne Beträge laut Zeile 37 und 39 - (zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung)"


              Und wohin mit dem 1,38 Euro? Einfach auf meinen Anteil drauf rechnen?


              Direkt ab 2017 hat sich das Gesetz geändert, ich habe meine eigene KV/PV als Student bezahlt.
              Ich hätte das auch in Zeile 17 eingetragen, obwohl ich mich nicht als "freiwilligen Selbstzahler" bezeichnen würde - stimmt es dort?

              Die Rentenversicherung hat für das Jahr 2017 jedoch weiterhin die Beiträge zur KV/PV einbehalten und sie schließlich gesammelt im Januar 2018 ausgezahlt (171 Euro) - ab Januar 2018 wurde der Beitrag nicht mehr einbehalten.
              Kann ich diese Info einfach weglassen, da es letztendlich für 2017 und 2018 somit die Rente ohne Abzüge gab?
              Wenn ich es unter
              "20 - Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge" eintrage, ist das ja auch nicht korrekt, da es den erstatteten Beitrag nicht von der Krankenkasse gab....


              Zu meinem Auslandssemester in 2018:

              für 2018:
              - Muss ich, wenn ich das erhaltene Auslands-Bafög anrechne, das gesamte monatliche Bafög nehmen, oder kann ich nur den Reisekostenzuschuss zum Aufenthalt abziehen (1.000 Euro vs. 5.460 Euro)?

              Grundsätzlich gebe ich ja auch die Höhe des normalen Bafög nirgends an und ich habe das Auslandsbafög genauso genutzt wie das normale, nämlich um meine Wohnung in Deutschland zu zahlen, weshalb ich überhaupt eine doppelte Haushaltsführung hatte.


              - Ratgeber schreiben, ich könne in diesem Zusammenhang Zinsen ansetzen. Ich habe tatsächlich Kredite speziell für das Auslandssemester aufgenommen.
              Wie kann ich die “Schuldzinsen” meiner beiden Kredite (Bildungskredit 5.400 und KFW Kredit mit 550 Euro monatlich) in diesem Zusammenhang ansetzen?

              - Mit meinem Verdienst aus 2015 und 2016, macht es mehr Sinn, einen Verlustrücktrag einzutragen? Geht das überhaupt, wenn es sich hauptsächlich um das Jahr 2018 dreht? Der Verlust ist in 2017 trotz fehlender Einkünfte sehr gering, was passiert, wenn ich im Jahr 2018, in dem ich negative Einkünfte aufgrund des Auslandssemesters habe, einen Verlustrücktrag auf 2017 eintrage, in dem ich ebenfalls keine Einkünfte hatte und in 2017 ein Verlustrücktrag auf 2016 eingetragen ist? Können sich somit automatisch beide Verlustrückträge auf 2016 beziehen und wäre das bei dem Einkommen (23.636 Euro) überhaupt sinnvoll?


              In 2019 habe ich aufgrund eines Kleingewerbes ein Einkommen in Höhe von 2.688.
              Mein negatives Einkommen in 2017 + 2018 liegt bei knapp 11.000 Euro.


              das war es aber dann!

              DANKE

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                #8
                AW: derz. Studentin - abgeschl. Erstausbildung - 3 Jahre angestellt - Studium inkl. U

                Und du kommst auch mit Angabe der Halbwaisenrente (Anlage R) auf einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte?

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                  #9
                  AW: derz. Studentin - abgeschl. Erstausbildung - 3 Jahre angestellt - Studium inkl. U

                  Ja, auch dann, denn es sind nur knapp unter 125 Euro im Monat für 2017 und in 2018 ging die Auszahlung nur noch bis Juli.

                  Allerdings habe ich die ganz Anfängerfehlermäßig nicht in meine Angaben mit einkalkuliert. Ich hatte in 2017 also doch Einnahmen von ca. 1.500 Euro und in 2018 ca. 850 Euro.
                  Zuletzt geändert von JulesR; 23.10.2019, 20:24.

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