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Steuern und Hinzuverdienst als Rentner

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    Steuern und Hinzuverdienst als Rentner

    Es heißt ja, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (z.Zt. 67 J.) darf unbegrenzt zu seiner Rente hinzuverdienen, ohne das Einschränkungen bei der Rentenzahlung erfolgen. Fälschlicherweise habe ich diese Regelung auch bei der Besteuerung angenommen, was aber wohl nicht der Fall ist. Meine Frage nun, gibt es irgendwelche Grenzen bis zu welchem Betrag der Dazuverdienst steuerfrei ist. Gibt es evtl. einen Online-Rechner wo ich mir das selber ausrechnen kann. Oder was mir als Geistesblitz durch den Kopf schoß, ich nehme die letzte EK-St.-Erklärung und trage den Dazuverdienst hinzu und sehe dann wie hoch die Steuer ist. (In welche Zeile gehört der Betrag?) Allerdings würde ich nicht sehen wieviel ich dazuverdienen kann ohne Besteuerung.

    #2
    AW: Steuern und Hinzuverdienst als Rentner

    Naja, eine Frage zu Elster ist das eigentlich nicht.

    Zitat von HP Beitrag anzeigen
    was mir als Geistesblitz durch den Kopf schoß, ich nehme die letzte EK-St.-Erklärung und trage den Dazuverdienst hinzu und sehe dann wie hoch die Steuer ist
    Genau so!

    Zitat von HP Beitrag anzeigen
    In welche Zeile gehört der Betrag?
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören in die Analge N.

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      #3
      AW: Steuern und Hinzuverdienst als Rentner

      Allerdings würde ich nicht sehen wieviel ich dazuverdienen kann ohne Besteuerung.
      Doch, das sieht man auch, wenn man ein wenig mit den Zahlen jongliert. Es ist nur nie ganz genau, weil die Steuerprogramme mit dem Grundfreibetrag des Vorjahres rechnen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuern und Hinzuverdienst als Rentner

        Vielen Dank, dann teste ich mal meinen "Geistesblitz"

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          #5
          AW: Steuern und Hinzuverdienst als Rentner

          Ich brauche Hilfe, die letzte EK-St-Erklärung habe ich nun unter Anlage N Zeile 27 (Steuerfreie Aufwandsentschädigung/Einnahmen) einige Beträge eingetragen, sogar bis zu 500.000 €, es ändert sich nichts.
          Nehme ich Zeile 21 (Steuerpflichtiger Lohn) sind Steuern fällig. Irgendwie habe ich eine Blockade im Kopf, kann man denn überhaupt unendlich steuerfrei beschäftigt werden, es gibt doch sicher Grenzen für eine steuerfreie Beschäftigung? Sind das die berühmten 450 €-Jobs?

          - - - Aktualisiert - - -

          Da sind so komische Zeichen im Beitrag, hier nochmal in "Schönschrift" :
          Ich brauche Hilfe, die letzte EK-St-Erklärung habe ich nun unter Anlage N Zeile 27 (Steuerfreie Aufwandsentschädigung/Einnahmen) einige Beträge eingetragen, sogar bis zu 500.000 €, es ändert sich nichts.
          Nehme ich Zeile 21 (Steuerpflichtiger Lohn) sind Steuern fällig. Irgendwie habe ich eine Blockade im Kopf, kann man denn überhaupt unendlich steuerfrei beschäftigt werden, es gibt doch sicher Grenzen für eine steuerfreie Beschäftigung? Sind das die berühmten 450 €-Jobs?

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            #6
            AW: Steuern und Hinzuverdienst als Rentner

            Es liegt ein Denkfehler vor. Wenn du einträgst, dass du 500000€ steuerfrei erhalten hast, glaubt dir das Formular diesen Sachverhalt (das FA wäre wohl etwas schwerer zu überzeugen).

            Ich sehe auch keinen Zusammenhang mit deiner ursprünglichem Frage. Da wäre es doch natürlich, einen fiktiven steuerpflichtigen Bruttolohn einzugeben und zu schauen, ab wann man mit der Rente zusammen über den Grundfreibetrag rutscht.

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