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Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

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    Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

    Hallo,

    ich mache seit Jahren meine Steuererklärungen mit Wiso und gebe via Elster-Schnittstelle ab, nicht ohne den Haken für den elektronischen Bescheid zu setzen. Bei den zuständigen FA in Baden-Württemberg hat das auch immer reibungslos funktioniert und ich konnte den Bescheid via Schnittstelle abrufen und in der Software bequem vergleichen.

    Im nunmehr zweiten Jahr ist ein FA in Niedersachsen zuständig und da erfolgt kein elektronischer Bescheid, sondern dieser wird ausschließlich per Brief zugestellt, was die Sache unnötig kompliziert. Woran kann das liegen?

    Kennt jemand dieses Problem und weiß, ob das FA den elektronischen Bescheid nachreichen kann? Ich würde gerne die Möglichkeiten kennen, bevor ich mich mit dem FA in Verbindung setze.

    Danke schonmal!

    #2
    AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

    Ab und zu passieren Pannen beim Finanzamt, so dass kein elektronischer Bescheid erzeugt wird. Die Pannen werden zwar i.d.R. schnell wieder behoben, aber für Papier-Bescheide, die während der Panne rausgegangen sind, kann erfahrungsgemäß kein elektronischer Bescheid nachgeliefert werden. Traurig, aber wahr...

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      #3
      AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

      Hallo Andronicus,

      ein Nachliefern der elektronischen Bescheiddaten dürfte nicht möglich, egal was die Ursache ist -> Kennzahl für Bescheiddatenrücklieferung wurde nicht ausgelesen oder nicht gesetzt usw.

      Tschüß

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        #4
        AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

        Grundsätzlich können wohl auch dann die Bescheiddaten nicht abgerufen werden, wenn der Bescheid unter einer anderen Steuernummer ergeht, als der, mit der die Erklärung übermittelt wurde. Das könnte ja vielleicht bei Dir der Fall sein, wo sich sogar das Bundesland geändert hat.

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          #5
          AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Grundsätzlich können wohl auch dann die Bescheiddaten nicht abgerufen werden, wenn der Bescheid unter einer anderen Steuernummer ergeht, als der, mit der die Erklärung übermittelt wurde. Das könnte ja vielleicht bei Dir der Fall sein, wo sich sogar das Bundesland geändert hat.
          Das stimmt nur, WENN die Steuernummern aus verschiedenen Bundesländern stammen. Bei Steuernummern aus dem gleichen Bundesland sollte der Bearbeiter das eigentlich auf die Reihe bekommen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

            Bei Steuernummern aus dem gleichen Bundesland sollte der Bearbeiter das eigentlich auf die Reihe bekommen.
            Ich hatte unlängst so einen Fall. Die Bescheiddatenübermittlung hat problemlos funktioniert, obwohl der Bescheid unter einer anderen Steuernummer erlassen wurde.

            Die Bescheiddatenübermittlung ist in Bayern auf den Erstbscheid beschränkt, die Daten von Änderungsbescheiden werden seit dem letzten Jahr nicht mehr übermittelt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich hatte unlängst so einen Fall. Die Bescheiddatenübermittlung hat problemlos funktioniert, obwohl der Bescheid unter einer anderen Steuernummer erlassen wurde.
              Hatten wir da nicht schonmal festgestellt, dass das funktioniert, wenn die Erklärung auf die gültige Steuernummer übermittelt wird und diese dann vom Finanzamt an ein anderes Amt abgegeben wird? Wenn die Steuernummer intern abgegeben wird, so dass der Bearbeiter dann einen Ausdruck statt der elektronischen Daten bekommt, scheint die Bescheiddatenübermittlung nicht mehr beim Finanzamt vorgemerkt zu sein.

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                #8
                AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

                Der konkrete Fall wurde nicht abgegeben, auch nicht innerhalb des Finanzamts. Das Finanzamt hatte bei der Festsetzung einer nachträglichen Vorauszahlung für 2018

                etwas voreilig eine andere Steuernummer verwendet. Unter dieser Steuernummer wurde dann die Erklärung eingereicht, damit die Vorauszahlung nicht übersehen wird.

                Bei der Verbescheidung wurde dann wieder die alte Steuernummer verwendet. Die Abholung der Bescheiddaten hat in dem Fall jedenfalls funktioniert.

                Ich habe noch einen Fall offen, der tatsächlich innerhalb des Finanzamts abgegeben wurde und bei dem sich die Steuernummer deswegen geändert hat. Ich bin gespannt,

                ob da die Bescheiddatenabholung ebenfalls funktioniert. Der Bescheid soll Mitte November kommen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

                  Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                  Ab und zu passieren Pannen beim Finanzamt, so dass kein elektronischer Bescheid erzeugt wird. Die Pannen werden zwar i.d.R. schnell wieder behoben, aber für Papier-Bescheide, die während der Panne rausgegangen sind, kann erfahrungsgemäß kein elektronischer Bescheid nachgeliefert werden. Traurig, aber wahr...
                  Nein, das ist leider keine Panne. Ich sehe das als Tool des FA, um Einsprüche und Widersprüche gegen den Bescheid zu erschweren. Mein "befreundetes" FA in Baden-Württemberg teilt mir mit, das die Bearbeiter den el. Bescheid aktiv abwählen können. Und man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Es wird also auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinauslaufen. Mit einer Fachaufsichtsbeschwerde halte ich mich da gar nicht erst auf.

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                    #10
                    AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

                    Es wird also auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinauslaufen.
                    Die ist bekanntermaßen regelmäßig form-, frist- und erfolglos! Das wird auch hier der Fall sein, weil dieser Service m. W. nirgendwo in den Steuergesetzen als Anspruch geregelt ist.

                    Wenn du genug Zeit dafür hast, wird dich aber niemand davon abhalten wollen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

                      Zitat von Andronicus Beitrag anzeigen
                      Ich sehe das als Tool des FA, um Einsprüche und Widersprüche gegen den Bescheid zu erschweren
                      Erstmal: wenn Du ohne Begründung Widerspruch einlegst, dann muss der Bearbeiter den trotzdem als Einspruch behandeln und Dich auffordern, die Gründe nachzureichen. Es ist mit absoluter Sicherheit ganz und gar nicht so, dass das Finanzamt irgendwelche >Tricks< anwendet, um einen Einspruch zu verhindern.

                      Das einzige was ich mir vorstellen kann, wäre, wenn der Bearbeiter und Du sowieso schon auf Kriegsfuß miteinander stünden. Aber ob der sich dann in die Daten Deiner Erklärung vertiefen würde, um so etwas absurdes zu tun, da hätte ich doch ganz massive Zweifel. Sollte es doch so sein, dann war das sicher nicht korrekt von ihm. Aber, ganz ehrlich, das ist jenseits meines Vorstellungsvermögens.

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                        #12
                        AW: Bescheid nur per Post, nicht elektronisch abrufbar obwohl angefordert

                        Von Hessen kann ich ganz klar sagen, dass der Bearbeiter die Bescheiddatenübermittlung NICHT abwählen kann. Würde mich sehr wundern, wenn das in BaWü anders wäre. Der Bearbeiter kann aber aus Unachtsamkeit oder Nichtwissen Fehler machen, die ihm zu einer gewissen Menge Mehrarbeit bringt und als Abfallprodukt die Bescheiddatenrückübermittlung abschießt. Mit anderen Worten, der Bearbeiter kann überhaupt kein Interesse daran haben, er schießt sich selbst ins Knie.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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