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Trennungsentschädigung

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    Trennungsentschädigung

    Liebe Forenmitglieder,

    das erste Mal muß ich mich für 2019 demnächst um die Trennungsentschädigung kümmern...
    Wenn ich monatlich als Beamtin 60 Euro Trennungsentschädigung bekomme, muss ich das dann von der
    monatlichen Entfernungspauschale in der Steuererklärung abziehen? Dann gäbe es ja keinen Vorteil für diese Entschädigung, hm...

    Also: ich fahre im Monat 50 Km täglich zur Arbeit mal 0,30 Euro sind 15 Euro am Tag, mal 20 Tage, 300 Euro also im Monat.

    Also in Anlage N dann angeben? Muss man das wirklich oder soll ich lieber beim Finanzamt nachfragen?
    Hm...Hab im Forum danach gesucht, aber nichts gefunden...

    #2
    AW: Trennungsentschädigung

    Warum arbeitest Du dann, wenn man nichts davon hat, weil man sein Gehalt versteuern muss?

    Ich gehe davon aus dass Du Deine Lohnsteuerbescheinigung 1:1 in die in ElsterFormular abgebildete Lohnsteuerbescheinigung abtippen musst.

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      #3
      AW: Trennungsentschädigung

      Meinst du ggf. Trennungsgeld?

      Trennungsgeld wird vom Dienstherrn gezahlt als Entschädigung für anfallende Reisekosten bzw. höhere Fahrtkosten auf Grund einer Versetzung.
      Das Trennungsgeld ist daher in der Anlage N von den entsprechenden Werbungskosten abzuziehen (z.B. Zeile 39 oder Zeile 51).

      Zum Vorteil: Werbungskosten nicht gehabt (da vom AG erstattet) ist immer günstiger als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Trennungsentschädigung

        Ah okay, vielen Dank Beamtenschweiß

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