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Übungsleiterpauschale: wo trägt man die ein?

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    Übungsleiterpauschale: wo trägt man die ein?

    Servus,
    ich kämpfe noch mit meiner Einkommensteuererklräung für 2018 und dachte, ich hätte schon mal gefragt, wo man die Übungsleiterpauschale eintragen kann. Ich finde aber nix, weder beim Durchgang der Formulare, noch hier im Forum (Suche nach Übungsleiterpauschale ergibt keinen Treffer) noch auf https://www.finanztip.de/ Dort gibt es zwar ein Unterkapitel zur Übungsleiterpauschale "Wohin in der Steuererklärung?", aber genau diese Frage wird in dem Unterkapitel nicht beantwortet.
    Wo also kann ich die Übungsleiterpauschale von IMO 2400 € eintragen?

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale: wo trägt man die ein?

    Leider ist die Suchfunktion hier im Forum nicht so toll. Aber mit dem Suchbegriff Übungsl* (einschließlich des Sterns!) kannst Du Beiträge dazu finden.

    Kommentar


      #3
      AW: Übungsleiterpauschale: wo trägt man die ein?

      Dort gibt es zwar ein Unterkapitel zur Übungsleiterpauschale "Wohin in der Steuererklärung?", aber genau diese Frage wird in dem Unterkapitel nicht beantwortet.
      Natürlich wird die Frage beantwortet. Du musst die Nummer 2 nur aufklappen: https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Übungsleiterpauschale: wo trägt man die ein?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Natürlich wird die Frage beantwortet. Du musst die Nummer 2 nur aufklappen: https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/
        Danke Charlie24 für deine Antwort.
        Ich habe das Unterkapitel „Wohin in der Steuererklärung?” natürlich ausgeklappt und keinen Hinweis gefunden, wo die 2400 € eingetragen werden.
        Es heißt dort z.B. „tragen Sie Ihre steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen in der Anlage S ein (für Steuererklärung 2017: Zeilen 44/45 und 10)”.
        Da lese ich nix von der Übungsleiterpauschale; nur die steuerfrei erhaltenen Honorare sind einzutragen.

        Zusatzfrage
        In Zeile 44 ist u.a. der Gesamtbetrag einzutragen (bei mir 1815). In der nächsten Zeile (immer noch Zeile 44!) lautet es „davon als steuerfrei behandelt”.
        Das ist für mich erklärungsbedürftig.
        Die 1815 € wurden von meinen Auftraggebern (Schul-Fördervereine) steuerfrei überwiesen. Muss jetzt in die Zelle „davon als steuerfrei behandelt” 1815 hinein?
        Oder die 2400 Pauschale? Die Einnahmen sind natürlich nicht steuerfrei zu behandeln: ich muss sie versteuern. Nur: sie sind niedriger als der Pauschbetrag. Also muss ich dafür doch keine Steuer zahlen.

        Kommentar


          #5
          AW: Übungsleiterpauschale: wo trägt man die ein?

          Mit den steuerfreien Honoraren ist die Übungsleiterpauschale gemeint, der Begriff Übungsleiterpauschale wird nur in der Umgangsspache verwendet.

          Die 1815 € wurden von meinen Auftraggebern (Schul-Fördervereine) steuerfrei überwiesen. Muss jetzt in die Zelle „davon als steuerfrei behandelt” 1815 hinein?
          Genau so ist das! Warum willst du die steuerfreien Einnahmen versteuern? Ein Schulförderverein dürfte die Voraussetzungen doch erfüllen:

          Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 26 EStG:

          Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, ... ,im Dienst oder im Auftrag einer ... oder einer unter

          § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe

          von insgesamt 2 400 Euro im Jahr. 2
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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